81daß die tridentinische Kirchenversammlung alle Aus-legungen, und Erklärungen der heiligen Schriftverbiete, welche der einstimmigen Meynung derH. H. Vätter widerstreben. Gesetzt auch, daßder Cardinal nicht so schlüsse, macht dann eineSchwalbe Sommer? Und kann ein Jesuit, undCardinal nicht irren?§. 9.Wer Feders Logick nicht erlernt hat, solleaus der Auslegungsregel, welche der Beschuldigteaus einer seiner Schriften anführt, wohl schliessen,daß man den Verfasser leichter einer übertriebe-nen, als einer zu geringen Ehrfurcht gegen dieH. H. Vätter beschuldigen könne? Wann derselbenoch einige Auslegungsregelen aus dem Eckhardzugleich angeführt hätte, könnte man dann nichtanrühmen, und preisen, daß er von einem Pro-testant gebildet, mithin vollkommen fähig undwürdig seye, einen ordentlichen, und öffentlichenLehrer der heiligen Auslegung, und OrientalischenSprachen auf der Ertzbischöflichen Universität zuBonn abzugeben, welcher nach seiner Einbildungallein mit Blindheit nicht geschlagen, noch denenSchriftgelehrten, und Pharisäeren gleichförmigseyn kann, wovon Christus (2) sprach: Sicſagen(1) S. ECKHARDI Hermeneuticae Juris libri duo.(2) MATTII. XXIII, v. 3
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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81
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