57lich machen, eben so lächerlich, als sich unge-„fehr vor der politischen Welt eine Reichsstadt“ machen würde, wenn sie ihre Stadtmilitz mit„ den verrosteten Waffen ihres alten Zeughauseé„ ausrüsten, und ins Feld stellen wollte, indef“ die benachbarten Fürsten neubewaffnete, und in„ der neuen Kriegskunst erfahrne Truppen haben?“ Die alte Religion muß freilich beybehalten„ werden; allein wie ihre Feinde die Waffen än-„ dern; so müssen es auch ihre Vertheidiger thun.„Man hat dieses wohl tausendmal den Schul-“ theologen vorgeprediget; und doch bleiben sie,„ aller vernünftigen Vorstellungen ungeachtet, bey“ ihrem alten finstern Wesen, und fügen durchihre falsche so genannte Orthodoxie der wahren„ Religion den grösten Schaden zu. Daß diesalles sich nicht vom hochwürdigen Domkapitelsagen lasse, versteht sich von selbst.„ Sein zweyter Klagpunkt bestand darin:„Daß ich die H. Schrift gegen die triden-“ tiniſche Verordnung auslegte."Ich darf nur hier die Worte jener Ver-ordnung anführen, und ihren Sinn bestimmen;“ so wird sichs gleich ergeben, daß ich durch mei-4 ne deutsche Dissertationen wider dieselbe nicht“ angestossen habe, ja nicht einmal anstoßen konnte.Im Concilium von Trient, 4. Sess. den 8.„ April 1546. ward folgendes Dekret gemacht:"Praeterea ad coercenda petulantia ingenia de-sernit,
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Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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57
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