10fertigung, als um, wie der Vorsteher zu Lank(3) sagt, denen Beschuldigten Anlaß zu geben, einhochwürdiges Domcapitel ein Bischen zu satyri-siren. Alleine warum nicht Abschriften (4) dereingelangten Rechtfertigungen dem hohen Domca-pitel ebenfalls zugestellt, damit dasselbe sich einesgleichen Rechts bedienen könnte? Oder waren dieRechtfertigungen weder zu widerlegen, noch aus-zuräumen? Oder musten sie von einer ehrenschän-derischen Vorrede, und Anmerkungen begleitetwerden?(3) S. Gespräch zwischen dem Dorfvorsteher zu Lank,und dem Pfarrer baselbsten Bl. 25.(4) Die Urbilder konnten darum nicht zugeschickt werden)weilen der Vormund selbige zum Universitäts=Archivad perpetuam rei memoriam oder zur ewiger Gedächt-nüsse hat deponiren lassen. S. Klage des Domka-pitels Bl. 74§. 3.Der Verfasser des gegenwärtigen Schreibens,oder Verordnung ist entweder auch der Verfasserdes Cöllnischen Ertzbischöflichen Hirtenbriefs inBetref des Fastengebothes vom 29 Jenner 1790,oder doch wenigstens dessen leiblicher Bruder.Wie einer die Liebe des Nächsten und die Wohl-thätigkeit, so heuchelt der andere den Ertzbischöf-lichen Willen, daß auf der Bönnischen Universitätdie Catholische Glaubenslehre in voller Reinigkeitvorgetragen, und nichts dagegen solle gelehretwerden. Was soll ich es schweigen? Es weis esein
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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