Bönnischen Universität, und bey dem Inaugura-tionsacte der von S. Päbstlichen Heiligkeit recht-lich abgewürdigte Hermann von Wied, als einMuster eines orthodoxen Ertzbischofes aufgestellt,und dessen so genannte Kirchenreformation vomJahre 1544 als eine Vorschrift zur Bildung derJugend, und Geistlichkeit öffentlich seye gerüh-met worden? Ist nicht vernünftiger zu vermuthen,daß das Domcapitel vielmehr den Hedderich be-zielet habe, als welcher, wie vorhin (3) bereitsangeführet, mit dem Nachbrucke geschlossen: Quam-vis successu, fatoque inselici, quod tacere,dolere eſt. Iſt nicht ferner zu vermuthen, daßder Freyherr Spiegel die Beyſetzung ſeines Nah-mens beförderet habe, damit er auch einen Pfen-ning in die Geige werfen, und der handlangendeHerausgeber (4) anmerken könne: “ Die erste„ hier beschuldigte Persohn ist der Kurator der4 Universität, Freyherr von Spiegel zum Die-senberg, Kurkoͤllnischer geheimer Extra=Confe-rential Regierungsrath, Hofkammer=Präsident,und Capitular der Domkirchen zu Hildesheim,und Münster, rühmlichst bekannt durch seine vor-trefliche Rede über die Aufklärung. Vonn 1788. (5)(3) S. Aechtes Actenstück Bl. 96.(4) S. Klage des Domcapitels Bl. 30. (c)(5) Wie vortreflich diese Rede seye, hat CorneliusAgrippa von Verulamio in Apocaliptischen No-ten über die Einführungs=Rede vortreflich erwiesen.§. 2.
Druckschrift
Des catholischen Pfarrers zu Calenberg fortgesetzte Aufklärungen des aechten Actenstucks der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem bönnischen Universitäts-Briefschranke
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8
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