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Zu S. 96 n. 27. Am Samstag nach Maria Himmelfahrt 1520stellte Jacob Kamerlander aus Mainz Urpfehde aus, dass er sich „derlutherischen Sekt" ergeben und den römischen Papst geschmäht habe,was an den Papst gelangt sei, der den Kurfürsten davon benachrich-tigt habe, worauf Kammerlander in Haft genommen worden, dann abernach abgelegter Strafe entlassen worden, nachdem er einen Eid abge-legt, sich künftig aller Schmähschriften und Reden zu enthalten, auchsich der lutherischen Sect und Lehre zu entäussern und nichts weitervon diesem Handel besonders seiner Gefangenschaft mittheilen wolle,worauf er auf Bitten seines Vaters aus der Haft entlassen ward. (Ehe-maliges Kurmainzer Archiv.) May, Kurfürst Albrecht von Mainz. I,S. 626. Es ist möglicherweise Kammerlander, der später in Strassburgdruckte und dort eine ausgesprochene antikirchliche Richtung verfolgte,jener Mainzer Buchdrucker, der auf Antrag des Papstes von KurfürstAlbrecht bestraft ward und nicht Johann Schoeft'er. Von einer Druck -thätigkeit Kammerlanders in Mainz ist um diese Zeit nichts bekannt,wie auch das Actenstück solche keineswegs nennt. Bis auf weitereFunde bleibt die Bestrafung Schoeffers 1520 noch zweifelhaft.
Zu S. 97 n. 32. Auch in Jena Univ.-Bibl. Als Literatur er-gänze : Schaab I, n. 145.
Zu S. 97 Note 2. Die Bemerkung, dass der Druck von 1521bei Weller repert. fehle, ist eine falsche, er steht daselbst SupplementII, S. 11 n. 475 nach der bibliotheca Haeberliniana angegeben.
Zu S. 98 n. 34. Möglicherweise ist auch die Ausgabe dieserSchrift bei Well er, repert. Supplement II, S. 11 n. 1749 ein ErzeugnissJohann Schoeffers.
Zu S. 101 n. 42. Der Titel lautet nach May, Kurfürst Albrechtvon Mainz I, S. 706: Fr. Nauseae Blancicampiani divinarum komilia-rumque LL. doctoris consultiss. tres Evangelicae veritatis homiliarumcenturiae. 0.0. Anno 1530. Mit Titelholzschnitt, vgl. auch II, 143 Note.
Zu S. 101. Senator Culemann in Hannover besass in seinerSammlung einen Ordinarius divinorum monachorum ord. S. Benedictide observancia Bursfeldensi, Druck aus der Druckerei der Kogelherrenzu Marienthal im Rheingau 0. J. Quarto, welcher nachstehenden hand-schriftlichen Eintrag hatte: „ 1530 . Iterum fuerunt Moguntiae typispulcherrimis conjunetim excusa in folio, quarto martyrologium, regula,caerimoniae ac Ordinarius divinorum. Qui codex etiam habetur in Ca-mera domini abbatis in Marien munster." Diese Drucke könnten Jo-hann Schöeffer angehören, sind aber bis jetzt noch nicht zum Vorscheingekommen. Hesseis, Gutenberg S. 139 Note.
Zu S. 102 n. 1. Möglicherweise ist auch Hans Schäfer von Urachgemeint, vgl. Centralbl. f. B. III (1886) S. 475 Note.
Zu S. 119 Zeile 7 des Texts von unten lies 1530 statt 1529.
Zu S. 120 § 5. Dr. Schneider sagt in den Gedenkblättern zurGutenbergfeier 1887. Quarto. XV S. 6: „Peter Schöeffer der Jüngere
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