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hat aber auch mit der Missaltype, welche in der Wormser Keformation1499 zu den Ueberschriften verwendet ist, viel Verwandtes, währenddie Missaltype der Agende 0. J. nicht mit der in den Reformations-ausgaben 1507 —1513 verwendeten Missaltype in der Grösse sichdeckt und ebenso verschieden ist als die Missaltype der Wormser Re-formation 1499 und der Ausgaben 1507—1513. Da die AgendeEigenthum Drachs ist, eigne icli die Wormser Reformation 1499 eben-falls diesem Drucker zu.
Was nun das Verhältniss der ersten Auflage der Wormser Re-formation 1499 zu den weiteren unter sich gleichen Ausgaben 1507bis 1513 betrifft, so haben die. Schwabacher Typen aller Ausgabeneinerlei Kegel und Schnitt, erscheinen jedoch in der ersten Ausgabeweniger abgenützt und dadurch klarer, was bei dem splendid gehaltenenSatz mit doppeltem Durchschuss im Register leicht irre führt. DasAlphabet der Ausgaben 1507—1513 hat in den Majuskeln und Mi-nuskeln mehr Typenformen als die Ausgabe 1499, was sich leichtdurch geschehene Vermehrung des Typenformenschatzes erklärt, aberkeine andere Type bedingt. Auch die veränderte Rechtschreibungverlangt keine andere Officin, da andere Setzer und Correctoren anden verschiedenen Ausgaben gearbeitet haben können. Ich stehe aufGrund des Gesagten nicht an, die sämmtlichen Auflagen der WormserReformation 1499 — 1513 Peter Drach zu Speier zuzuschreiben, obgleichalle ohne Druckort und Firmaangabe sind und der Behauptung, die-selben seien von Peter Schoeffer I und Peter II oder Peter II undJohann Schoeffer gedruckt, entgegenzutreten. Die Beschreibung derverschiedenen Auflagen ist diese:
1. Der Statt Wormbs | Reformation | (ohne Punct). Holzschnitt-typen in Bordüre. Rückseite des Titels leer. Hierauf Register auf9 n. gez. Blättern.
Blatt 2 Vorseite gleicher Titel wie oben, auf der Rückseite Holz-schnitt: Wormser Wappen, ein sehr altertümlicher Holzschnitt. Mitder Signatur aij beginnt der Text.
Am Ende: Reformacion der Stat Wormbs Recht. ge- | setze . orde-nung . vnd statuta zu lobe de almech= | tigen got . zubehalten fridenvnd einigkeit . zu | furdernus rechts vnd merüg gemeines nutzs |getruwer guter meynung durch einen erbarn | Rat egemelter Stat Wormbsfurgenommen | auch zu notdurfft de gemeinen volck vor zwey | trechtIrthum kriegen kosten vnd scheden zu= | uerhuten ingesetzt eroffenetvnd vszgangen in | dem Jare nach Cristi vnsers lieben herrn ge= |purt Tusent vierhundert Nuntzig vnd Acht . | nachmals zn') trnckenangebben vnd vollendet | in dem Nun vnd nuntzigisten vif Montage |nach dem Sontag Trinitatis . |
Polio, 12 n. gez. Blätter + 173 gez. Blätter + 1 n. gez. Blatt.Die Initialen sind nicht eingedruckt.
I) So der Druck.
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