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Montag nach St. Ciarentag 1511 (8. August) kam nämlich Peter Schoeffervor den weltlichen Richter Marx Morsslieymer und vergiftete für sichund seine Erben dem Coaradt Odenwaldt Canonicus und Ilerbort Vicarals Kistenmeister des St. Peterstifts zu Mainz 2'/-> Gulden Gold Rentean die Praesenz des Stifts fallend und verpfändete dafür sein Hausund Erbe „genant zum Korbe mit seinem gertgen daran jn der fleder-gassen gelegen wolhart ane dem Hnse vnd Hoeff genant zum Rebe-stock binden vnd forn mit allem seym begriff vnd zugehorunge furhinzu seyn eygen sonder allerley Hand tzinsse oder gülten davon zu ge-ben." In dem Vertrage kommt Katharine Peters Ehegattin vor undgenehmigte diese Verschreibung. Die Verschreibung ward am 20. De-cember 1511 veröffentlicht und damit rechtskräftig. Vorher schon hattePeter Schoeffer am 5. Mai 1511 vor dem weltlichen Richter JohannMollsperck der Kunigunde Ulrich Ysen Kremers Wittwe „umb einBrieff" den Hof zum Korbe auf Lebenszeit verkauft, d.h. für Katha-rinens Lebenszeit zur Wohnung verschrieben. Da Peter Schoeffer seinehierüber gegebene Handschrift als die seinige abläuguete, verlangtedie Wittwe von dem Gerichte die Feststellung derselben, worauf sichPeter zu derselben bekannte. Kunigunde begehrte, dass der Brief indas Gerichtsbuch eingetragen werde, was geschah, indem Peter er-klärte, dass ihn die Wittwe „wol vergnügt und bezailt hait vor dazhusse zum Korbe ihr lebtage zu haben, und in Buwe und Besserungezu halten."') Damit beruhte die Sache keineswegs. Am 28. Juni 1511kam Johann Schoeffer vor Gericht und klagte gegen die Wittwe Kuni-gunde Isenkremer wegen der Sache, worauf das Gericht die Sache alsvollzogen anerkannte, aber der Wittwe die Verpflichtung auferlegte,das Haus auch während ihrer Lebenszeit zu unterhalten. 2 ) Peter Schoefferhatte auch hier sich in Geldverlegenheit gezeigt, einen Kauf auf Le-benszeit abgeschlossen, das Haus blieb rückkäuflich, jedoch sein Eigen-thum. Wie Johann Schoeffer in die Sache verwickelt ward, ist unklar,vielleicht lag Cession der Ansprüche Peters vor. Peter Schoeffer mussdie Sache, vielleicht mit dem vom Peterstifte erhaltenen Gelde rück-gängig gemacht haben, da er am 4. August 1512 das Haus und Erbegenannt zum Korb in der Fiedergasse nebenan das Haus und Erbezum Rebstock hinten und vornen als frei eigen dem Johann Kuchen(Koch) und der Urseln Eheleuten vor Johan Hauwenhut weltlichemRichter zu Mainz verkaufte und die Uebergabe vollzog. Zeuge warPeter Remenschnyder von Wynbach, der vielleicht geschäftlich mitPeter Schoeffer in Beziehungen stand. 3 ) Trotz dieses Verkaufs setztePeter den Buchdruck und Verlag in Mainz bis 1523 fort. Es ist un-bekannt, ob dieses in dem Hause zum Korb oder anderwärts geschah.
1) Schaab, II, 567—5(5'.) ex originali.
2) Ebenda II, 569—570 ex originali.
3) Würtltwein, bibl. Mogunt. S. 216. — Schaab, II, 51
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