VIII
Bertolds I. Sohn Hermann betrifft, aber immerhin in den Stoff hineingehört;seine Aufnahme entspringt der praktischen Erwägung, dass der bisher einzigeAbdruck in Deutschland und der Schweiz nur an wenigen Orten zugänglichsein wird.
Als eine Art Urkunde eines zähringischen Herzogs könnte ja ferner dieälteste erhaltene Redaction des Stadtrechts von Freiburg i/B. angesehenwerden, in der der Text einer solchen wenigstens noch darin steckt. Hiersprach aber gegen die Aufnahme ausser dem nicht mehr ursprünglichen Cha-racter des Stücks noch der Umstand, dass dadurch diese ldeine Zusammen-stellung auf ein ganz anderes, sehr grosses Gebiet, das der zähringischen undvon diesen abgeleiteten Stadtrechte gelockt worden wäre. Vielleicht gebendie von Prof. Dr. P. Schweizer zu erwartenden Untersuchungen über habs-burgische Stadtrechte den Anstoss zu einer derartigen Codification und kriti-schen Bearbeitung in einem Buche für sich.
Eine Neuerung gebe ich probeweise der Aufnahme durch die Kritikvöllig anheim. Es ist ja üblich, bei Herausgabe von Urkunden auch alle frühe-ren Drucke der einzelnen Stücke aufzuzählen und in wirklichen codificierendenUrkundenbüchern hat das ja sicher seinen freilich immer etwas staubduften-den „bibliographischen" "Wert, dient auch unter Umständen zur Controlegegenüber der Textherstellung des neuen Herausgebers. Aber gerade aufdiesem Gebiete kann, wenn man nicht irgendwo einmal beginnt, den Ballastüber Bord zu werfen, Vernunft schliesslich Unsinn, Woltat Plage werden.Ich habe bei einer gewissen Anzahl von Stücken nur eine Auswahl der früherenDrucke gegeben, je nachdem solche 1) jeweils die besten sind und daher aucham besten zur Controle dienen, 2) selber die Bibliographie der früherenDrucke bringen und 3) (aber diese nur nebenbei) ihrerzeit besonders verdienst-voll waren, wie z. B. die Drucke des nur mit Rührung zu betrachtenden altenSolothurner Wochenblatts, das im Bunde mit Stadtneuigkeiten und Geschäfts-anzeigen in treuer Unermüdlichkeit die archivalischen Schätze der Eid-genossenschaft zur Erweckung und Vertiefung vaterländisch-historischenSinnes unter seine Leser zu bringen wusste. Kundige werden die Einzelheitendes eingeschlagenen Verfahrens leicht übersehen, auch verstehen, weshalbz. B. der Bd. I der Fontes rerum Bernensium älteren Werken gegenüber etwasvernachlässigt wurde; sie werden mir ferner auch zugestehen wollen, dasseine solche auswählende Hervorhebung einzelner Drucke eine eingehendere