588 Der Gründer Freiburgs i/B.
Gremelspach von 1497 überliefert ist (daraus gedruckt von Baumann 1. o. und wiederholtMGSS. XIII 735 f.), vor. Wenn auch nicht zwingend, so ist das Ergebniss von Baumann'sUntersuchung (1. c. 67 ff.) doch höchst wahrscheinlich, dass inhaltlich der Text aus St. Peterälter ist, als der von Thenenbach und letzterer ein Auszug aus ersterem ist; es wirddas noch dadurch bekräftigt, dass der Thenenbacher von seinen Vorlagen spricht; nachdemnämlich dieser Verfertiger des Lagerbuchs die „Urk. KonradV mit rücksichtsloser Ge-wissenhaftigkeit abgeschrieben hat, findet er sich mit seinem Widerspruch ab: iste dominusCuonradus comes non fuit primus fundator civitatis Friburg, sed frater eius Berchtdldus,dux Sueviae, qui anno Domini MCX.VIII civitatem condidit et postea in Molnshein occisuset in monasterio sancti Petri sepultus est, ut cronice testantur, auf welche Angaben erdann später bei der Erwähnung Bertold's III in der aus diesen cronice übernommenenGenealogie mit ut supra notatum zurückkommt. Wie gesagt, die Beweise sind nichtzwingend, und ebenso wenig ist sicher, dass nicht die Genealogie, nachdem Thenenbach sievon St. Peter übernommen hätte, widerum erst später oder gar erst von Gremelspachselbst die uns vorliegende ausführlichere St. Petriner Form erhalten habe. Warum solltedie mühselige Thenenbacher Lagerbucharbeit gerade bei den wenigen Zeilen über Her-mann I und Bertold III, die ihr fehlen, so sehr mit dem Abschreiben gespart haben?Diese Ungewissheiten lassen die Form aus St. Peter noch nicht in allen ihren Angabensicher als ein Werk des 13. Jahrhunderts oder doch der Zeit bis 1341 betrachten.
Wie nun aber dem sei, die Angaben der Ann. St. Trudperti aus dem Ende des13. Jahrhunderts und der Genealogia Zaringorum, dass Bertold III Freiburg i. J. 1118 ge-gründet habe, scheinen mir nur eine Nachricht darzustellen; dafür spricht auch der beidengemeinschaftliche Gebrauch des Wortes condere (anstatt des constituere, fundare, construcreder älteren Quellen) und die beiderseitige Beschränkung auf dieselbe, für Gremelspach'sStil etwas zu trockene Angabe. Ob aber die Genealogie die St. Trudperter Annalen be-nutzt hat oder umgekehrt, ist kaum mit Sicherheit zu entscheiden; der Umstand, dass dieGenealogie auch sonst aus Annalen und Chroniken geschöpft hat (so die zweite Ehe vonBertold's III Gemahlin aus dem Ann. Saxo oder der Weifengeschichte), lässt eher daserstere annehmen. (Dass Gremelspach, der gerne etwas viel Worte macht, über die Grün-dung Freiburgs nichts hatte, als jene kurzen Worte, geht noch daraus hervor, dass er sichfür deren Kürze durch wiederholende Wendungen entschädigt.) Dieser Angabe vom Endedes 13. Jahrhunderts: Bertold III und zwar i. J. 1118 der Gründer, stehen nun aber dieQuellen a, b und zum Theil c (der Stadtrotel) entgegen. Dazu kommt das etwas eigen-thümliche chronologische Verhalten der Ann. St. Trudperti, die in der Regel von ihreneigenen Vorlagen um ein Jahr abweichen. — Wie aber ist man auf das Jahr 1118 ge-kommen? Hier wüsste ich zur Erklärung nur das zu vermuthen: das Jahr 1120 war ge-wissermassen schon in Beschlag genommen durch die Stadtrechtsverleihung (die in beidenUeberlieferungsformen 1120 hat); man wünschte, da man allmählich andere Anschauungenangenommen hatte, auf welche Weise Städte gegründet werden konnten, ein besonderesder Marktrechtsertheilung vorhergehendes Gründungsjahr für die längst vermeinte selb-ständige Handlung eines Bertold. (Auf gerade 1118 konnte etwa, was aber durchausnicht behauptet werden soll, eine dunkle Erinnerung an das bedeutsame Jahr 1218führen.)
Das Gründungsjahr 1118, das nun einmal aufgebracht war, hat noch eine weitereVertretung durch den bei Stumpf, Chron, Helv. VII c. 29 aufbewahrten Gedächtnissvers;