586 Der Gründer Freiburgs i/B.
die den äusserlichen Merkmalen nach (sie ruht im Freiburger Stadtarchiv) der erstenHälfte des 13. Jahrhunderts angehört, während der Text (abgedruckt bei Schreiber, UF. 1 1,3ff„, Gaupp II 28) nach Maurer 1. c. 185f. noch dem 12. Jahrhundert angehört. [DieBerner Handfeste nimmt übrigens auf einen Rotel Bezug, der ein älteres Exemplar seinmuss, als der uns erhaltene; jedenfalls war, wie hier nicht näher auszuführen ist, dergrösste Theil des Inhalts des letzteren Rotels schon am Schlüsse des 12. Jahrhundertsvorhanden. Die Möglichkeit der verschiedenen Codificationsgruppen in Freiburg i/B., dieoben (S. 585) angedeutet wurde, wird, nebenbei gesagt, durch nichts so nahe gelegt, alsdurch den Vergleich der Berner Handfeste mit den beiderlei erhaltenen ältesten Frei-burger Aufzeichnungen, der „Urk. Konrad's" und dem Stadtrotel.J Dieser erhaltene Rotelnun theilt schon mit der Berner Handfeste den bis auf die jüngste Zeit überliefertenIrrthum (vgl. darüber E. Hub er in der Zs. f. Schweiz. Recht XXII 1882, S. 3ff.),Freiburg sei „nach dem Rechte von Cöln" gegründet worden, ist überhaupt mit den inder „Urk. Konrad's" so wohlerhaltenen alterthümlichen Theilen des Stadtrechtes textlichwillkürlich umgegangen, arbeitet dieselben in die objectiveForm (dritte Person) um, sprichtz. B. von civitas, wo die „Urk. Konrad's" forum hat u. s. w. u. s. w., und hat für das egoCuonradus als Gründer eingesetzt den Berhtoldus dux Zaeringiae. Auf diese Angabe istalso, zumal dieser Titel Bertold's HI deutlich willkürlich und jung ist— es müsste nurdux oder höchstens d e Zaringen heissen —, nicht mehr "Werth zu legen, als etwa auf dieAngabe über das Cölner Recht. Die Zahl 1120 hat der Rotel unverändert gelassen.
Gehen wir die weiteren Quellen über die Gründung Freiburgs durch, so findet sich,dass vom 13. Jahrhundert an allgemein „Bertold" als Gründer gilt. Eine gewisse Un-sicherheit — oder man nenne es Gleichgültigkeit, auch die wäre zur Erklärung zu brauchen— liegt schon oder noch in der Urkunde des Urachers Egeno IV von 1220, wo er von derFreiheit spricht, mit der Freiburg ab ühistribus ducibus Zaringiae, progenitoribusseiner Gemahlin Agnes ab antiguo fundata esse dinoscltur (FÜB. 1 101). — Bedenklich istgegenüber den Nennungen Bertold's weiter, dass die jedesmalige Herkunft solcher Nach-richten, wie wir im Einzelnen sehen werden, eine nebelhafte ist, und ferner, dass mansich durchaus nicht klar war, ob Bertold II oder Bertold III der Gründer der Stadt ge-wesen sei. Es war eben, wie das Nachfolgende bestätigen wird, eine im 13. Jahrhundertüberhand greifende Verwechselung, die sich einerseits daraus erklärt, dass „Bertold" derZähringername xax' e^o^v war, dass man sich an fünf verschiedene Bertolde erinnerteund leicht darüber des einen Konrad vergass, andererseits daraus, dass neue Verordnungen,die in das alte Stadtrecht aufgenommen waren, im Namen von Bertolden erlassen waren[ich lasse dahingestellt, ob die öffentliche Meinung den Schreiber des jüngeren (erhaltenen)Rotels veranlasst hat Bertold an die Spitze zu stellen, oder ob der Rotel selbst den öffent-lichen Irrthum mit geholfen hat erzeugen], und schliesslich auch daraus, dass man sichetwa in der Zeit des jüngeren Rotels sagte: 1120: ja damals war ja Bertold Herzog, also„richtiger" ist er der Gründer. Ich bin persönlich überzeugt, dass der Mann, der das zuerstausfindig machte, zu grossen Ehren als Historiker bei seinen Mitbürgern gelangte. — Ganzklar wurde man sich doch nicht, gelangte vielmehr im 13. und 14. Jahrhundert nur zuunter einander abweichenden Vermuthungen, bis die neuere Freiburger Geschichts-schreibung den wohlbekannten Pfad der Combination betreten und allen überliefertenGründungszahlen und allen drei Namen, den beiden Bertold H u. IH sowohl wieKonrad, ihren Platz in der Stadtgeschichte zurechtzumachen gesucht hat. Auf diese Auf-