580 Genealogisches.
Zähringer" (parens „Zaringiorum"), als der weifische Genealoge das schrieb, eine erstjunge Ausdrucksweise sein musste. —
Die Zähringer haben in Marchthal (S. 525) Besitz. Ueber diesen Ort vgl. beiF. L. Baumann „über die angebliche Grafschaft und Grafenfamilie Kelmünz", Zs. d. hist.Vereins für Schwaben und Neuburg, IV, 1878, S. 1 ff. Marchthal war der eigentlicheSitz der Alaholfinger; später kam es (nach Baumann) durch die Salier hindurch theilweisean den Schwiegersohn der Kaiserinwittwe Agnes, Rudolf von Rheinfelden, und an dessenTochter Bertha, die Gemahlin Ulrich's vonBregenz (s. oben S. 117), theilweise mit der Kandvon Heinrich's IV Tochter Agnes an Friedrich von Staufen. Daneben muss nun alsonoch ein gewisser Besitz in Marchthal zähringisch gewesen und geblieben sein. Dafürbieten sich zweiDeutungen: 1) die weniger glaubliche, dass beide Rheinfeldische Schwestern,Bertha und Agnes, in Marchthal ausgestattet worden waren, 2) die wahrscheinlichere, dassRichwara — in Bestätigung der Hypothese über ihre Abkunft — an diesem Orte Besitzgehabt hat. Es wäre ja begreiflich genug, wenn keine Parthei der älteren Antheilhaberam Alaholfingererbe gerne auf denjenigen Ort ganz verzichtete, an welchem das Nach-kommengeschlecht der uralten alamannischen Volksherzöge seinen Sitz gehabt hatte undam Ende des 10. Jahrhunderts mit einem Bertold erloschen war —: falls es nicht in eineranderweitigen Abzweigung in dem zähringischen Hause bis auf den heutigen Tag fort-lebt. Die zähringische Heirath der Richwara könnte auf keine Weise dagegen ins Feldgeführt werden; dafür aber würden sprechen 1) die absichtliche Häufigkeit des NamensBertold in beiden Häusern, 2) das Vorkommen des Namens Wolvin im Alaholfingerhauseeinerseits (vgl. Meyer von Knonau, St. Galler Mitth., XUI 233), in der Breisgaugrafschaft(s. oben S. 4, Anm. 1) andererseits, 3) der Besitz und 4) die Grafschaft der Zähringer aufder Baar, 5) der alaholfingische Besitz auch im Breisgau. Wer schon die von Chr. Fr.Stalin I 334 f. aufgestellte Liste zufällig bekannten Alaholfingergutes mit dem zähringischenBesitzverzeichniss vergleicht, wird eine ganze Anzahl von Orten — und zwar, ohne dassbei den Zähringern Richwara's Erbe für alle in Anspruch genommen werden könnte —in beiden zugleich finden; dazu vgl. man Meyer von Knonau's Excurs (1. c. 87ff.): „DerBesitz des Klosters St. Gallen in seinem Wachsthum bis 920". Durch die oben gescheheneHinwegräumung des Guntram aus der Mannesreihe der Zähringerahnen ist ein weiteresWichtiges erreicht: der Weg ist frei geworden, freier als für die älteren Genealogen derZähringer, die Alles mitnehmen und über Guntram zu den alamannischen Herzögenhinaufklimmen wollten. Aber damit noch nicht sicherer. Von einem Unternehmen hoffeich für sehr Vieles Aufhellungen: von einer Untersuchung über das gegenseitige Ver-hältniss gleichnamiger Orte und ihrer Besitzer; ich kann versichern, bei gar manchemNamensgleichklang im Laufe dieser Arbeit durch besondere Bezüge überrascht wordenzu sein. Ob eine solche Untersuchung über „Ansiedlungen und Wanderungen in Ala-mannien" nun gerade auch die letzte Frage der Zähringergenealogie lösen wird, stehtnatürlich dahin. So wie die Sache jetzt steht und stehen kann, ist das Beweismaterial zunutzbarer und sicherer Handhabung noch zu lückenhaft. Zum Schlüsse aber sei es dochauch hier noch wiederholt, wenn einen Mann von so ruhiger Kritik, wie Chr. Fr. Stalin,wie es den Anschein hat, eher ein schwer abweisbares geschichtliches Gefühl, als just dieDarlegungen Leichtlen's u. A., bei dem Verfolg des Alaholfingergutes hat von demzähringischen Hause und „seinem sehr wahrscheinlichen Ursprünge von der alemannischenHerzogsfamilie" sprechen lassen.