Genealogisches. 575
dass die Blansinger Einsiedeln beschenken, dasa ihre Mutter Gisela inEinsiedeln begrabenliegt (Lib. Her. 1. o.) und dass der Besitz des oder der Gerung sieb mit dem Uesenbergischenoder vorsichtiger gesagt dem des Dietrichshauses nicht nur in der Wiesenthalgegend, sondernauch am Kaiserstuhl (Schafihausen) und an der Dreisam berührt. Das sind ganz bedeutendeVerstärkungen für die sich aufdrängende Empfindung, die Hesso in der Verwandtschaftder Uesenberger suchen möchte. Wo da freilich seine bestimmte Stelle ist, bleibt nochverhüllt; er oder [sein Vorfahr, sein Vater?] Hesso von Blansingen und Gerung dazumüssen doch wohl schon seitlich an den ersten bekannten Vogt von Einsiedeln Dietrichangegliedert, statt unter seine Nachkommen gesetzt werden.
Nun aber die Hauptfrage: besteht kein anderer Zusammenhang der Häuser Zähringenund Nimburg-Uesenberg als durch die Landoldinger und ihr weitläufiges Cognatenver-hältniss mit denBlansingern hindurch? Darauf finde ich bis jetzt keine bestimmte Antwort.Gegen eine Stammesgemeinsamkeit spricht ausser allem Sonstigen auch auf Grund desNeugefundenen Eines: dass der Mitstifter von St. Georgen, Hesso, wenn man ihn als vonden Ahnen der Nimburg-Uesenberger herstammend nehmen will, nirgends in der Notitiavon St. Georgen (bei mancherlei Gelegenheit dazu) als ein Verwandter der die Stiftung undEntwicklung dieses Klosters begünstigenden und beeinflussenden Zähringer bezeichnetwird. (Das geschieht ja auch bei Hezelo, dem Landoldinger nicht; aber wir prüfen hierjetzt eben auf eine Verwandtschaft hin, die stärker wäre, als jene, eine Consanguinitas derZähringer und Uesenberger.) Und dabei muss man es wohl zunächst bewenden lassen.Ferner spricht die neue Zutheilung des St. Georgener Hesso gegen noch eines: gegen Gun-tramnische Abkunft des Dietrich- und Hesso-Hauses. Denn dann müsste die ConsanguinitasHezelo's und Hesso's hervortreten, was auch nicht geschieht. Dann wäre auch wohl derVerwandtenmord als solcher in den Quellen betont worden, als Hesso vonUesenberg 1111den Habsburger erschlug. Nehmen wir den reichen Guntram als den Grafen — wofür jagenug schon gesagt ist —, so ist mit obiger Negation zugleich ausgesprochen, dass dasDietrich- und Hesso-Haus, dessen Besitz fast überall mit gräflich Guntramnischem Be-rührungen hat, nicht von Guntram geerbt hat, nicht aus den Zurückgaben des Guntram-gutes an die Nachkommen bereichert worden ist, sondern dass es zu den Beuteempfängerngehört. — Sucht man nun, woher sie kommen mochten, als sie auf dem Guntramsgute an-sässig wurden, so springt der Nimburgische Besitz in den so benachbarten Orten FisibaohsCt. Zürich und Schneisingen Ct. Aargau in die Augen. Das ist, südlich vom Kaiserstuhlam Rhein, eine nördlichere Gegend des Zürichgaues. Sollten sie etwa nach Guntram'sFalle von dort (etwa begünstigt von den ihnen benachbarten — wie sich noch mehr zeigenwird—, kaiserbefreundeten Nellenburgern?) in den Breisgau ausgewandert sein, um nebender Einsiedler Vogtei daselbst eigenen [den Vogteigütern möglich st geschickt gelegenen],durch königliche Schenkung ihnen zugetheilten Besitz zu übernehmen, und danach, je mehrBasels Erwerb aus Königsgut im Breisgau anwuchs, auch als dessen Vögte zu weitererMacht zu gelangen ? Das ist ja eine Vermuthung. Aber auf sie führte mehrerlei: 1) dass dasDietrich'sche Gesammthaus das (Nellenburgische) Schaffhausen, das ihrer Heimath nachjener Annahme so nahe lag, fördern geholfen hat, man die Mitglieder von dreien seinerZweige in Schafihausener Urkunden als Schenker oder als Zeugen bei SchenkungenAnderer häufig genug antrifft, 2) dass in derselben Geschlechtsfolge, in der das Hausnach mindestens zwei Zwischengliedern den Namen Dietrich wieder aufweist, auch derNellenburgische Hauptname Eberhard auftaucht und der betreffenden Linie bleibt (für