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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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574
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574 Genealogisches.

Mancherlei als weniger leicht in die Augen fallend and nebensächlicher nur den Besitz derUesenberger in Hügelheim (Zs. IX 327) und den der v. Honstetten in Hugensheim imBreisgau (QzSchwGesch. III 1, 61, 63) der Familie von Honstetten nicht ferne gestandenzu haben scheinen. Den Erlewinen von Entersbach eine bestimmte Stelle in derNimburger Verwandtschaft anzuweisen, ist vorläufig auch noch zu wenig unterstützt.

Bei den vermuthlichen Nachkommen des Dietrich von Emmendingen oder Hach-berg (von dem Söhne erwähnt werden), den Herren von Hachberg (man vgl. auch ihreBeziehungen zu Kl. Schafthausen QzSchwGesch. IUI, 66: Konrad und Kudolf, Brüder,schon 1102, also wohl Söhne Dietrich's) findet sich der Name Erkenbold, den auchdie Herren von Kenzingen bevorzugen. Da auf dem Schwarzwalde bei St. Peter Nim-burger und Kenzinger Gut innig benachbart liegen (BSP. 141), ist an eine Verschwägerungdieser Nimburgerverwandten von Hachberg mit den Kenzingern wohl zu denken; Stammes-einheit passt nicht gut. Ueber die [Linie?] von Emmendingen, bei denen der NameUlrich (RSP. 157) vorkommt, fehlt mir Material.

Nun handelt es sich noch um Hesso, den Mitstifter von St. Georgen. Zunächsteine enge Verwandtschaft Hesso's und des Landoldingers Hezelo ist eher unwahrscheinlich,als wahrscheinlich. Die späten Fabeleien der St. Georgener Tradition, dass sie Brüdergewesen seien, fallen vor den alten Nachrichten von selbst dahin. Diese wissen vielmehrnicht einmal von einer Consanguinitas und führen die Verbindung Beider auf ihre gleicheDenkart zurück. Der beiderseitige Besitz könnte die Stätte, von der sich ihre Bekannt-schaft herschrieb, schon auf dem Schwarzwalde suchen lassen. Aber da Hezelo wie HessoBeide auch im Breisgau Besitz hatten, steht dem wenigstens ihre Bekanntschaft nichtentgegen, Hesso für einen Verwandten seines frommen Eichstettener und ßimsinger Na-mensvetters zu halten. Um so mehr als sich der Uesenberger Besitz bis in die Gegend vondes St. Georgener Hesso's Gut (Klein-Kems am Isteiner Klotz, Zs. IX 202), ja noch weiterin diese Gegend (vgl. die von Eichstetten) erstreckte.

Im Liber Heremi, Jahrb. f. Schweiz. Gesch. X 355 erscheinen nun ein Gerung undsein Bruder Hesso vonBlansingen. Blansingen aber liegt in unmittelbarster Nachbarschaftmit Klein-Kems. Das wäre eine Spur. Jene Brüder haben ein Gut in Stetten (1. c). Daselbstaber hat auch der St. Georgener Hesso Besitz (Zs. IX 202). Das wäre die zweite Spur. DieIdentität jenes Hesso von Blansingen und des St. Georgeners soll darum durchaus nicht ver-fochten werden; der erstere kann zudem leicht (vgl. den Liber Heremi) der viel älteresein. Er giebt mit Gerung zusammen zwei Hufen in Stetten an Kl. Einsiedeln. Der St. Geor-gener schenkt seinem Kloster das ganze Dorf Stetten mit Ausnahme eines Mansus,den er nicht besass. Das Hesse sich zur Noth vereinigen. Noch eine Spur: eine Vetters-tochter Hezelo's, "Willebirg (Zs. IX 214) hatte zum Gemahl einen Gerung, der für ihr Seelen-heil Besitz im Breisgau zu Schaffhausen und in Hagenbuch (abg., unbek.) an der Dreisaman St. Georgen gab. Auch Gerung selber wurde später in St. Georgen begraben. Dasführt doch auch wieder auf Hesso. Willebirg starb 1094; ihres Mannes Gerung Todesjahrist unbekannt. Hesso starb 1114. Jener Gerung könnte wenn nicht sein Brudersein Vetter oder Oheim gewesen sein.

Die hier aufgedeckte ist die einzige deutlichere Spur einer Verknüpfung zwischenHezelo und Hesso, weitläufig genug, um zu erklären, dass sie von den St. Georgenern nichtals Verwandte (consanguinei waren sie ja dadurch nicht) bezeichnet werden. Also geradedas Erwünschte. Nun passt aber auch Alles zu der Uesenberger Familiengruppe herüber: