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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
Seite
573
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Genealogisches. 573

Hierzu Bind noch einige Bemerkunger. nöthig. Hesso vir religiosus 1072 brauchtnicht gerade, wie ich oben S. 103 meinte, Converse geworden zu sein. (In Rimsingen hater, der Vogt von Einsiedeln, auch Eigengut, Jahrb. f. Schweiz. Gesch. X 355, eben daselbstBaseler Vogteigut. Dass das Einsiedler und Baseler Vogteigut in der Hauptsache mitden Orten des Allods des Gesammthauses zusammenfallen [warum, darüber später] erschwertdie von dem Besitz ausgehende Untersuchung erheblich.) Es fällt sehr schwer, Hesso nichtauch als denjenigen zu nehmen, der die Stiftung der Zelle Grüningen ermöglichte, dienach St. Ulrich kam. (Oben S. 101 f. unterliess ich's; der Grund dafür war, dass Vögte vonSt. Ulrich die Nimburger wurden, die ich mich lange sträubte an Hesso anzuknüpfen.) Aberdie Rimsinger Capelle, wie die Zelle in dem ganz nahen Grüningen sind CluniacensischeGründungen; so spricht alles für die Identität der beiden zu gleicher Zeit und fast amgleichen Orte handelnden Hesso. Eine Zweitheilung: Hesso in Eichstetten und Hesso inRimsingen scheiterte auch, zumal daran, dass dann der den Nimburgern verwandtschaftlichferner stehende, örtlich benachbarte Eichstettener in Nimburg selbst Besitz gehabt hätte,alles Gut ihres Vorfahren dagegen am südlichen Tuniberg läge; diese Deutung hätte allesins gerade Gegentheil des Natürlichen verkehrt. Die Nimburger an Bertold Nicolausals einen Bruder statt Sohn des älteren Hesso (des von 1072) anzuknüpfen, wird durch denNamen befürwortet, der bei den Nimburgern wiederkehrt, verbot sich aber (trotz allerangestellten Versuche) durch die Nimburger Vogtei, und durch das Altersverhältniss desBertold Nicolaus. Ueber ihn heisst es im Liber Heremi: Berchtöldus Nicölaus adölescensde Riviisingen, frater Hessonis, dedit . . . Das Nicolaus könnte man ja für ein Versehen,einen Lesefehler jener so trübe überlieferten Einsiedler Aufzeichnung halten. Freilichauch die Conjectur nöbüis adölescens passt schlecht zu der Ausdrucksweise der alten Auf-zeichnungstheile. So muss man sich trotz des im 11. Jahrhundert höchst auffälligen Doppel-namens [übrigens gab es schon vorher Otto Wilhelm in Burgund!] wohl damit trösten, dassBertold den Beinamen zu Ehren des hl. Nicolaus führte, dem Hesso [sein Vater nachObigem, was durch diese Deutung nur bestätigt wird] auch eine Capelle stiftete. EinerErklärung möchte ich noch vorbeugen, die den Uebergang der Vogtei von St. Ulrich aufdie Nimburger möglicherweise könnte anders als durch Erbschaft erklären wollen; esgeht nicht an, etwa sagen zu wollen: als der jüngere Hesso 1111 den Habsburger Ottoerschlug, nahmen ihm die Cluniacenser, strenger als Basel und Einsiedeln, ihre Vogtei.Schon desswegen nicht, weil letztere bereits 1087 im Besitz Erlewin's war.

Die Erlewine von Wolfenweiler, im RSP. und Schöpflin V 83ff. vorkommendund in engsten Beziehungen zu den Nimburgern stehend, hätte ich gerne an einen der ohneErben bleibenden Erlewine des Nimburger Hauses angeknüpft, etwa an den von 1092.QzSchwG. III 1, 38, kommen aber schon 1094 Hermann und Erlewin von Wolfenweiler vor.Die Söhne des Erlewin von 1092 (QzSchwGesch. HI 1, 18) können sie nicht gewesen sein,dafür ist dieser zu jung; Erlewin von 1092 und den Wolfenweilerer von 1094 zu identifi-ciren, macht der vorangestellte Bruder Hermann schwierig, auch durch seinen Namen, [mandarf nicht etwa darin den Namen Hesso wiederfinden!]. Immerhin ist das eine Möglich-keit. Aber dann müsste doch die Urk. von 1139 über die Wolfenweilerer b. Schöpflin V83 ff. Bezüge auf eine so nahe Verwandtschaft zu den darin so viel genannten Nimburgern ent-halten. Ansprechender ist es also, anzunehmen, der Name Erlewin selbst sei in die Uesen-berger-Nimburger Familie durch eine ältere Verschwägerung mit den Erlewinen vonWolfenweiier gekommen, die ihrerseitsworauf nicht weiter einzugehen; ich erwähne von