570 Genealogisches.
geblieben sein, bis es dann schliesslich die Nachkommen Guntram's wieder erhielten. Ichhabe oben im Besitzverzeichniss einigen Reichsbesitz in Kaiserstuhlorten mit erwähnt,der, obwohl bis an's 14. Jahrhundert als solcher erhalten, doch ganz wohl auf die Oonfis-cation des Guntramgutes zurückgehen kann. Hat doch auch nach ganz sicherer KenntnissOtto I von dem Guntramnischen Eigen im Breisgau (gerade vom Eigen) drei Orte zehn Jahrelang an sich gehalten und dann vergabt. Wenn also das confiscirte Gut nach dieser dochnur zufällig erhaltenen Nachricht überhaupt nicht sofort weiter vergeben worden war,kann sehr wohl ein Theil auch noch weit über jene gerade bekannten zehn Jahre hinausbeim Königsgut geblieben und dann an die begnadigten Nachkommen gegeben sein.
Dies ist nur ein Beispiel und nicht einmal das bestgewählte; Endingen solltegenannt werden, um zugleich zu erwähnen, dass dort wie in dem nahen Forchheim auchdie Familie von Stauffenberg Besitz hatte, und zwar sowohl der als Graf bezeichneteBurkard (Zs. IX 212), wie sein Bruder Bertold (Cod. Hirs. ed. Schneider S. 26). Inder St. Georgener Quelle (Zs. 1. c.) wird Burkard: comes de Castro Stouphd genannt (imCod. Hirs. immer von Stauffenberg) und man hat nicht ohne Weiteres das Recht zu sagen,castrum Stoupha soll auch nur Stauffenberg in der Ortenau bezeichnen, zumal desswegennicht, weil nach unserem Wissen erst im 12. Jahrhundert von den Zähringern einMinisteriale aus dem Zartener Thal, der Bruder des ältest bekannten von Blankenberg,auf der Burg, die auf dem prächtigen Bergstauf im Breisgau thront, seinen Sitz neu an-gewiesen erhielt (s. Min. v. Staufen). Wie kommt nun dieser von Stauffenberg, sonst derfreigebige Gutthäter Hirsau's, auch zu Schenkungen an St. Georgen (Zs. IX 217) ? Wess-halb geht ein Stauffenberger später als Converse ins Kloster St. Georgen (ibid. 222) ? Ja,wie erklärt sich, dass gewissem Anschein nach Burkard von Stauffenberg und die Lan-doldinger einen gemeinsamen Vasallen, den Rum von Eschach, haben (vgl. Zs. 212,217,219) ?Ich wollte diesen Hinweis auf einen möglichen Zusammenhang der Landoldinger mit denStauffenbergern nicht unterlassen, denn die letzteren werden ohnehin ein Hauptobjectweiterer, bei glücklichen Ergebnissen höchst aufschlussreicher Untersuchungen seinmüssen. Vielleicht auch für die politische Geschichte, falls nämlich Burkard + 1092 etwaein (während des Kampfes gegen Heinrich IV und seine Parteigänger) aus einer zu denZähringern zugleich in weitläufiger Verschwägerung und in Treuverhältniss stehendenFamilie erhobener Gegengraf, möglicherweise in der Ortenau, war. Die Untersuchungwird trotz der Irrthümer Bader's (Anm. zu Zs. IX 213, s. auch oben S. 520, „Staufen") dieHerren von Uesenberg wohl nicht aus dem Spiele lassen können.
Was nun diese anbelangt, so ist ihre Verwandtschaft mit den Grafen von Nim bürgschon früher aufgestellt, freilich danach (und das ist das letzte) wieder bestritten worden.Indessen erstere Aufstellung, früher mehr empfunden, als bewiesen, wird durch die sowichtigen Urkunden von Kl. Schaffhausenund Anderes beträchtlich unterstützt. Ichmöchte,widerum nicht alle Einzelheiten besprechend, eine Stammtafel vorlegen, die sich— abgesehenvon ausführlicheren Besitzzusammenstellungen für den Breisgau, die aber noch auf archi-valischem Wege vervollständigt werden müssten — auf folgende Puncte stützt: 1) Ver-wendung des Namen Dietrich, 2) Uesenberger und Nimburger in Beziehungen a) zu Kl.Schaffhausen, b) zu den cluniacensischen Gründungen des hl. Ulrich, 3) der eine Uesenbergermit Besitz in Nimburg (und Bötzingen), ein anderer in nächster Nähe von Nimburg, inBöttingen, 4) überhaupt in einander eingekeilter Besitz, der als Summe ein einheitliches