Genealogisches. 569
Schenkungen an Bamberg, soweit sie im Umkreis des zähringischen Interesses lagen —und wohl noch manches Guntramgut mit darunter — ihn en zu Lehn überlassen wurden).Jenes Wiederzurücktreten der Landolde macht es aber um desto wahrscheinlicher, dassLandold's I Grafenamt im Thurgau eine erste vorläufige Entschädigung war, und dass, alser starb, sein in 4 Söhnen fortlebendes Haus inzwischen andere reichliche Gnaden von denSachsenkaisern empfangen hatte (deren reale Stätte eben in der alten Heimath Guntram'sund, wie es scheint, auch im Breisgau zu suchen ist; möglicherweise haben die Zähringerselber ein wenig dazu thun müssen, jenen das Aufgeben des Thurgau's zu erleichtern). Hierfreilich ist alles Vermuthung; man könnte eben so gut ohne [oder widerum mit] An-knüpfung an erstere Deutung sagen: die Altersverhältnisse ermöglichen die Annahme, dassdie Heirath des Zähringers mit der Enkelin Landold's I noch bei dessen Lebzeiten verab-redet worden sei und Landold H, der dann schon 1000 ins Grab sank, zu Gunsten desjungen Schwiegersohnes auf das Grafenamt verzichtet habe, so dass dieser, als Landold I991 starb, sein unmittelbarer Nachfolger werden konnte.
So lange es sich nur um die Habsburger allein handelte, konnte man sich über dieThatsache, dass ihr Gut vielfach mit einst gräflich Guntramnischen zusammenfiel, nochhinweghelfen. Nun kommt aber in Bestätigung des über Rückerwerbungen der FamilieGraf Guntram's Gesagten noch eine Parallelerscheinung da hinzu. Vorhin (S. 567) wurdebemerkt, aus dem ererbten, nicht erheiratheten, Gute Landold's I — also aus dem wasihm bewahrt worden war oder was er und die Seinen aus des Vaters Gut zurück-crwarben — entstand in der Hauptsache der Habsburgische Besitz [eigentlich ist esjetzt incorrect, Rudolf den Stifter von Ottmarsheim zu den Habsburgern, derLinie seines einen Bruders, zu stellen. Er steht den Habsburgern nicht näher als demzweiten Landold und dessen Familie, und sein Gut im Breisgau ist bei seinen Lebzeitennicht mehr habsburgisch, als das der jüngeren Landolde auch], ein Theil kam aber auchan die Landoldlinie. Dahin gehört es, wenn der im fernen (Königseck)wald und umHosskirch herum, d. h. ein wenig nördlich vom Bodensee an der heutigen badisch-württem-bergischen Grenze ansässige Landoldinger Hezelo auch zu Endingen und Gottenheim imBreisgau Besitz hat (vgl. die Notitia von St. Georgen, Zs. IX 200). Gerade in Endingenhatte auch Graf Guntram Besitz (St. 1386) gehabt und so viel schon unser Zufallswissenergiebt, auch wenigstens in der Nachbarschaft von Gottenheim, in Ihringen und Betzen-hausen. [Auf Baldingen, wo Hezelo auch Besitz hatte, während Guntram Baldinga besass,ist kein Werth zu legen, denn ersteres (vgl. Zs. 1. c.) ist, obwohl mit Endingen genannt,sicher Baldingen auf dem Schwarzwalde, BA. Donaueschingen, das Guntramnische da-gegen Bähungen, BA. Emmendingen. Höchstens könnte man — aber das wage ich doch(ich möchte sagen: noch) nicht — in der jedenfalls jüngeren und zunächst gleichnamigenAnsiedlung auf dem "Walde eine nova Sälamis der Guntramnischen Familie erblicken.]Freilich Guntram's Endinger Besitz, so weit er Lehn war und zu Riegel gehörte, war anEl. Einsiedeln gekommen und bei diesem geblieben. (Die Auskunft, die St. 1386 giebt,dass die mit dem Hofe zu Riegel an Einsiedeln gekommenen Ortsbesitztheile Lehen Gun-tram's gewesen seien, bestätigt sich dadurch, dass das Stift Andlau gerade auch an einigenjener Orte seit der Karolingerzeit seinen Besitz aus Reichsgut hatte, nämlich zu Endingen,Kenzingen und Bahlingen.) Aber kann Guntram nicht noch anderen Besitz neben jenemin Endingen gehabt haben, entweder eigenen oder auch Lehn, das aber nicht dem Königs-hofe Riegel zugetheilt war? Solches könnte längere Zeit bei der königlichen Kammer