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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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568
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568 Genealogisches.

Seit die Zähringer nicht mehr als directe Abkömmlinge Guntram's zu betrachtensind, ist die Erklärung für eine weitere Thatsache, die sich ebenfalls aufdrängte, nur ein-facher geworden: dafür, dass gerade dasjenige Gut, welches die Zähringer im Breisgau alsReichslehn besassen, so eng benachbart mit dem für das Reich eingezogenen gräflichGuntramnischen (so weit solches eben aus königlichen Wiedervergabungen an geistlicheStifte theilweise bekannt ist) liegt. Die Zähringer sind hier nicht Erben, sondern Antheil-habcr an der Beute. Und ähnlich werden sie, falls K. Otto's I Sohn etwa gerade in Folgedes Vorfalles mit Graf Guntram Breisgaugraf wurde, dadurch, dass sie in diesem Amte aufLiudolf folgten (s. oben S. 4), dem Guntram mittelbar auch im Grafenamte des Breisgau'snachgefolgt sein. Im Breisgau lag wohl Eigengut des Grafen Guntram, aber das eigentlicheLand seines Allods war doch seine Heimath, das Elsass, wie die Guntramurkk. der Königezeigen [das Gut um "Windisch ist als erheirathet aus dem Spiele zu lassen], anderes Eigen desGrafen lag auch im Thurgau; im Breisgau hatte er dagegen vorzugsweise Reichslehen (insua investitura, St. 1386 und natürlich ebenso in der von Otto I gegebenen Vorurkunde),und sein Eigengut daselbst (St. 301) sieht in der That wie durch geschickte Ankäufe er-worben aus, entweder weil die betreffenden Orte den Lehnorten (vgl. St. 1386, dazu dieEinsiedler Aufzeichnungen, Geschfr. I u. Jahrb. f. Schweiz. Gesch. X, auch Oberrh. Zs IV252 f.) bequem gelegen waren, oder wegen ihrer besonderen Vorzüge, oder aus beidenGründen (Ihringen). Kam aber der reiche Elsässer und reich war er auch ohne dasser mit Guntramnus dives identisch zu sein brauchte in den Breisgau erst als Graf, sowürde das das Mehrhervortreten dortiger Reichslehen gegenüber dortigem Eigen Gun-tram's vortrefflich erklären. (Der Breisgau braucht darum nicht seine einzige Grafschaftgewesen zu sein.) Platz ist genug für ihn in der breisgauischen Grafenreihe: zwischen926 und dem Beginne von Liudolf's Grafenamt, ein viertel Jahrhundert. Dass der nochjunge Guntram schon zur Zeit, als noch Adalbero Breisgaugraf war (926), den Breisgaubesuchte, ist oben S. 4, Anm. 2 bereits erwähnt worden und trotz der Schwächen derzu Grunde gelegten Urkunde glaublich. Nun könnte er die Familie dieses Adalberooder ihn selber ausgedrängt haben. Und da Grund vorliegt, Adalbero für einen Ahnender Zähringer zu halten, erklärt sich so auf daB Natürlichste, dass, wenn auch noch nichtsogleich nach der Krisis, doch nach Liudolf, der neben dem Herzogthume selbst geradeden gewiss aufgeregten Breisgau übernommen hatte, die Zähringer die Grafschaft zurück-erhielten und, wie vorhin vermuthet werden durfte, in den Reichslehen, die sie dort neuempfingen, auch manches vorher Guntramnische Besitzstück mit bekamen. "Was indiesem Absätze steht, sind, wie ich zugebe, Möglichkeiten, denen nicht beigepflichtetzu werden braucht; nur würde, wie dazu bemerkt sei, ein solcher Zweifel das ausserhalbdieses Absatzes Stehende an sich noch nicht mit berühren. War es so, wie hier gemeintist, so sah die Tochter Landold's II, die den Zähringer heirathete, durch diese Heirathmanches Gut als Herrin wieder, das ihrem Urgrossvater genommen worden war; auchdas wäre (unter K. Heinrich II!) ein Schritt der längst eingeleiteten Versöhnung gewesen.

Um kein Missverständniss zu ermöglichen, muss betont werden: die Thurgau-grafschaft erheiratheten die Zähringer nicht mit: Landold II hat sie gar nicht mehr vouseinem Vater ererbt, sie kam schon nach Landold's I Tode an die Zähringer. Deren Hauswar ja selbst das fortwährende Schoosskind der späteren Sachsenkaiser (verdankte es dochnoch, als Heinrich II das Bamberger Bisthum stiftete und ausstattete, diesem Kaiser, derden Sohn des ersten zähringischen Thurgaugrafen so nahe an sich zog, dass die kaiserlichen