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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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567
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Genealogisches. 567

Landold III hinterliess seine Söhne wohl als unmündige, so dass desswegen dieVogtei von Reichenau zeitweilig, bis 1030 [dem Todesjahre Manegold's, der im Kampfegegen Ernst von Schwaben fiel] in die Hände des Nellenburgers Manegold kam. Dassgerade die Nellenburger eintraten, ist nunmehr erklärlich genug. Ebenso rücken inhelleres Licht die gemeinsamen Beziehungen der Landoldinger (wie sich nach anerkanntenMustern die Familie Hezelo's bezeichnen liesse), der Nellenburger und der Zähringer zuKloster Reichenau: es ist eben der Vogt von Reichenau, für den sein Enkel HerzogBertold I dies Kloster beschenkt (oben S. 19), wie es der Nellenburger Eberhard bei derAufzählung seiner eigenen Spenden an Reichenau i. J. 1056 erwähnt; ferner das oftmaligeErscheinen der Landoldinger bei Beurkundungen für das Nellenburgische Kl. Schaffhausen,die häufigen Zusammenkünfte der Mitglieder aller drei Familien, und ganz besonders: dassalle drei Häuser (und die Habsburger dazu) da, wo ihr Besitz nicht geschlossen liegt, son-dern aus versprengten Gütern besteht, sich darin jeweils eng mit einander berühren, an-ders gesagt, dass ein Theil des Gutes aller vier Familien wie aus einer Hand umher-gestreut liegt. Was dabei auf eigenes Erbgut des ersten Landold kommt, wie weit sichdieser mit an Nellenburger Gut erholt hat (so möchte man mit Hinblick auf seinenVater Guntram nach obiger Hypothese sagen), würde eine besondere Untersuchung wohlziemlich klar legen können. So viel will mir nach einigen Zusammenstellungen darüberjetzt schon scheinen, dass zwar durch Landold I väterliches Gut nicht bloss an die Habs-burger, sondern zum Theil auch auf die andere Linie vererbt worden sei, dass aber geradedie letztere, das sind die Landoldinger und ihre zähringischen Vettern, von ihm her wohlnoch mehr altnellenburgisches Gut empfangen habe. Das würde, ohne direct schon eineBestätigung der Identification des reiehen mit dem Grafen Guntram zu sein, sowohl zuKrüger's Darlegung, dass Guntram's Gemahlin die Erbin von "Windisch war [der manalso ihr Gut nicht genommen hätte, so dass es unbehelligt an Landold I und zumgrösstenTheil an die Habsburger kam], wie auch damit zugleich zu derjenigen Möglichkeit gutpassen, die auch Schulte (MJÖG. X 214f.) zugeben will. Seit aber durch die jetzige Auf-findung eines dem gleichnamigen Sohne Lanzelin's I, Lanzelin 11, entsprechenden SohnesLandold's I, des Landold II, Gisi's bahnbrechende Identification von Landold I undLanzelin I in glücklichster Weise bestätigt ist, ist doch auch seine (und Krüger's) weitereGuntramhypothese als dadurch innerlich gekräftigt zu betrachten. Graf Guntram hatteThurgaubesitz; des reichen Guntram Sohn Landold I auch und wurde nicht etwa sogleich,sondern zwei Jahrzehnte nach der Katastrophe des Grafen Guntram Thurgaugraf alsNachfolger der Nellenburger; und da er der Schwiegersohn eines der am sächsischen Hofeso beliebten (und schliesslich mit den sächsischen Kaisern verschwägerten) Nellenburgergeworden war, kann es in der That nicht mehr befremden, wenn er, obwol ein Sohn desGrafen Guntram, nach Jahrzehnten wieder Gnade fand; ja ich möchte sagen: dass manihm auf Kosten der Nellenburger den Thurgau übergab, erklärt sich leichter auf jeneWeise (wenn etwas wieder gut gemacht werden sollte), als wenn er bloss der glücklicheSohn eines nie in seinem Besitz eingeengtenreichen" Guntram war. Wenn dann Landoldoder seine Erben nicht ruhten, bis auch im Elsass und ebenso wohl im Breisgau ein Theildes einstigen Gutes des Grafen Guntram zurückerworben war, so wird ihnen dienellenburgische Verwandtschaft auch da zu Statten gekommen sein und später nichtminder die Freundschaft Heinrich's II mit (vgl. die obige Tafel) Bischof Werner vonStrassburg.