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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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500 Kirchenlehen.

Besitzungen in den schwäbischen Gauen des Bereichs der Zähringer zu derenVogtei gehörten, beweist ferner schon St. 3032 vom Jahre 1108, wonachVischbach in der Ortenau Bambergisches Lehn der v. Schauenburg ist, worinsie der Kaiser bestätigt.

Diese 1218 heimgefallenen Bamberger Lehen suchte alsbald K.Friedrich II für sein Haus zu erwerben; darauf darf ich wohl beziehen, wennder König schon am 23. Nov. 1218 auf der Burg Mahlberg (s. d.) urkundet(B.-F. 962). Im August 1225 belieh ihn dann der Bamberger Bischof mitden vormals zähringischen Stiftslehen, soweit sie in der Ortenau gelegenwaren (B.-F. 1576; für Gengenbach besonders erwähnt es noch der Briefdes Bamberger Bischofs bei Schulte, Acta Gengenbacensia Zs. N. F. IV112). Auch diesen staufischen Besitz eroberte in der Folge, zunächst 1232oder gegen 1232 (FÜB. I 160), dann 1247 (Fritz S. 81 f.) der StrassburgerBischof. Die Uracher erhoben auch in dieser Richtung (als von denZähringernererbt) Ansprüche, die ihnen Heinrich Baspe und P. Innocenz IV gewähr-leisteten (FUB. I 193), bis es schliesslich die Fürstenbergischen Urachervorzogen, unter Verzicht auf die Haupttheile Einiges davon von Strassburgals Lehn zu erhalten (FUB. I 195f., unten zu den Einzelorten).

Hochstift Basel.

Der Wildbann im Breisgauischen Mooswald war 1008 (St. 1509, obenS. 13) an den wahrscheinlich dem zähringischen Hause angehörigen BischofAdalbero von Basel, das weitere Regal der Silbergruben im Breisgau 1028von K. Konrad II an seinen Nachfolger Ulrich (St. 1984) übertragenworden, was letzteres Heinrich IV i. J. 1073 (St. 2760) und Lotar 1131(St. 3265) erneuerten. 1139 bestätigte P. Innocenz II dem Hochstift Beides:in comitatu Brisigaudie cunctas venationes et argenti fodinas, sive sintinvente, sive inveniantur (Trouillat I 275). Das Baseler Anrecht bezog sichalso auf alle, sogar künftig einzurichtende: auf das Gesammtregal, woraufes auch der verleihende König bezogen wissen wollte.Fortan aber bliebenWildbann und Bergregal hier in ihren Schicksalen verbunden" (Gothein,Bergbau im Schwarzwald, Zs. N. F. II, S. 387, vgl. d. F.).

Die Herzöge von Zähringen waren danach im Besitze des vereinigtenRegals, wie denn noch 1284 eine Silbergrube bei Suggenthaldes herzogenberg u hiess (Zs. XIX 78, dort unnatürlich auf den österreichischen Herzog ge-deutet). Ob sie es regelmässig von Basel zu Lehn nahmen, muss dahingestelltbleiben; schwerlich bezieht sich Bertold's V Streit mit der Baseler Kirchein seinen letzten Tagen (S. 478) auf dasselbe, schon weil nach dieses HerzogsTode eine Baseler Lehnsherrlichkeit bei den Erben vollkommen in Vergessen-heit gerathen war. Die Ansprüche, um die die Markgrafenlinie mit denUrachern stritt, sind schon S. 495 berührt worden; unter ihnen befand sich