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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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495
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Das Nimburger Erbe. 495

gänzend die Bestätigung durch P. Innocenz IV bei Schöpflin V 214, vgl.dazu Zs. IX 328), blieb ebenfalls belanglos. Die Dracher beider Linien sahenes schliesslich als das Nutzbarste an, sich in Lehnsverhältniss zu Strassburgzu begeben.

Die gegenüber den Uracher Grafen auf Zähringer Erbe erhobenenAnsprüche der Markgrafenlinie gehen hervor aus dem Satze einer Urkunde:das guot, das der herzöge Berhtolt von Zeringen und grave Egen [V]brahlon uns an ir tot und darumbe si [die Uracher] mit des marcgravenHeinrich vatter [Mgr. Heinrich I] gescheiden wurden. Nach diesem Ver-gleiche, der vor 1231 (f Heinrich I) fallen muss, entstand neue Fehde derUracher und der Markgrafen, die jetzt aber einstige Liegenschaften HerzogBertold's V nicht mehr betroffen haben kann, denn bei dem endgiltigen Ent-scheid sollte das Zeringer guot ausser Betracht bleiben. Es handelte sich viel-mehr um einen besonderen Streit (vgl. bei den Namen unterFreiamt") undum Regalien im Breisgau (s. Breisgau und Baseler Kirchenlehen), sowie umFragen der gräflichen Gerechtsame der Markgrafen auf den Besitzungen Frei-burger Bürger. Vgl. zu diesen markgräflichen Ansprüchen FUB. I 218ff.

Obwohl nicht mehr in den Besitz Bertold's V gekommen, sei wegender S. 475 erwähnten Wahrscheinlichkeit noch das Nimburger Erbe über-sichtlich besprochen. Die Uracher hielten auch hier die zähringischen Hechteals Erbansprüche im vollen Umfange aufrecht. Der Verzicht Friedrich's H,der sich auf eine von dem letzten Nimburger an K. Heinrich VI gemachteSchenkung stützte, zu Gunsten des Strassburger Bischofs, dem er sogleich1212 sehr verpflichtet worden war (vgl. B.-F. 670h), wurde schon (S. 474f.)erwähnt. Die Nimburger Güter blieben in der That bei Strassburg und wurdenerst 1236 in Folge des Molsheimer Streites von dem Bisthum an Friedrich Hals Kirchenlehen wieder abgetreten (Fritz S. 78 u. 164). Um ein Jahrzehntspäter, in der grossen Wendung gegen die Staufer, wurden sie von Strassburgzurückerobert und auch nach dem Untergang des grossen schwäbischen Hausesbehauptet (Fritz S. 165). Für die alte Verwandtschaft der Grafen von Nim-burg und der Herzöge und also dafür, dass Bertold's V Ansprüche auf dieNimburgische Hinterlassenschaft Erb anspräche waren, ist wohl der stärksteBeweis der, dass auch die ältere Linie des zähringischen Gesammthauses, diemarkgräfliche, auf das Nimburger Gut Ansprüche machte und um sie, wieum andere, an anderem Orte zu erwähnende mit den Urachern zu einer Zeit(und zwar vor 1231) stritt, da das Nimburger Gut bei Strassburg war. An-scheinend ebenfalls schon vor 1231, d. h. noch zu Lebzeiten des MarkgrafenHeinrich I, wurden diese Ansprüche zu Gunsten der Grafen vertragsweiseaufgegeben; wenigstens konnte man darauf bei der neuen Schlichtung dermarkgräflich-gräflichen Streitigkeiten i. J. 1265 fussen (FüB. I 218). Auchhier gab sich schliesslich das Urachische Haus (die Grafen von Freiburg)