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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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492 Schicksale des zähringischen Gutes.

agnatische Linie des G-esammthauses bei dem Erlöschen der jüngeren einzelneAnsprüche (auf Mannlehen) geltend machen zu können, vielleicht dess wegenum so mehr, als die den letzten Herzögen näher stehende agnatische Linie(von Teck) auf die eigene Vertretung ihrer Erbrechte verzichtete.

Die Allodialerbinnen waren Bertold's V Schwestern Agnes und Anna;die erstere vertrat ihr Sohn Egeno V von Urach (vgl. über das ZurückstehenEgeno's IV "Winkelmann, 1. c. 9, Anm. 7), Anna ihr Gemahl Ulrich vonKyburg. Diese beiden Familien (vgl. auch Mathias von Neuenburg, BöhmerPont. IV 153) scheinen (abgesehen etwa von dem Witthum der Herzogindementia) über die mit einander vorzunehmende Theilung des Erbes: in derRichtung, dass im Ganzen die Uracher die rechtsrheinischen Theile, dieKyburger die linksrheinischen Theile an sich ziehen sollten, von vornhereineinig gewesen zu sein. Aber während Ulrich von Kyburg ungestört sogarüber die zähringischen Allodien hinaus auf Aemter und Lehen Bertold's Vdie Hand zu legen vermochte, befand sich Urach der Abgeneigtheit der geist-lichen Herren die zähringischen Kirchenlehen neu auszuthun und dem staufi-schen Kaiser gegenüber, dessen Absichten nicht nur in dem Lehn, sondernauch im Allod gegen dieses Haus und aus territorialen Gründen geradegegen dieses, nicht gegen Kyburg gerichtet waren.

Mit eindringlicher Umsicht ist Friedrich's Politik und der äussere Ver-lauf dieser Angelegenheit zuletzt von Winkelmann in den Jahrbb. Friedrich's IIS. 4 ff. dargelegt worden. Eine erste Schlichtung geschah auf dem Hoftage,der Mitte Sept. 1218 zu Ulm stattfand und auf dem auch die meisten ander zähringischen Besitzangelegenheit interessirten Herren, die Bischöfe vonBasel und Lausanne, Abt Ulrich von St. Gallen, Markgraf Hermann von Badenund die Grafen von Kyburg und Wälschneuenburg anwesend waren. DieUracher Grafen fehlen beide, wie schon Winkelmann hervorhebt, unter denZeugen der zu Ulm ausgegebenen Urkunden; vielleicht aber darf man in demmitanwesenden Heinrich von Neifen (B.-F. 949 u. 951), dem SchwagerEgeno's V (Biezler 46), dessen Vertreter erblicken. Wir kennen die UlmerAbmachung nur aus einer späteren Erwähnung (in B.-F. 1056) und müssenannehmen, dass sie Egeno ob er nun durch Heinrich von Neifen vertretengewesen war, oder nicht nicht zusagte, da er sich bald danach gegen denKönig erhob.

Nach der Ulmer Vereinbarung finden wir am 23. Nov. 1218 Friedrichauf dem Schlosse Mahlberg (s. u. zu diesem Namen), wo nun e r die zähringischeMinisterialenfamilie von Roggenbachseine Getreuen" nennt und deren früherunter Betheiligung Bertold's V geschehene Schenkung in der Villinger Gegendan Kl. Thenenbach neu verbrieft (B.-F. 962).

Am 21. März 1219 (B.-F. 999) erklärt er sich ferner zum Rechtsnach-folger bei einem Zins, der dem Herzog Bertold von einer Mühle der Thenen-