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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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478
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478 1217- 1218.

Kyburger, insbesondere durch Hartmann, den Neffen des Herzogs. InHagenau fand die Begegnung statt; sowohl in einer am 6. April (für Rivaita beiTortona) gegebenen, wie in einer am 10. April ausgestellten (Regalientauschin Schlettstadt betreffenden) Urkunde ist Bertold als Zeuge genannt; nebenihm (also gleichfalls anwesend) der Bischof Konrad von Metz und Speyer(der Hofcanzler), der Pfalzgraf bei Rheine und Herzog von Baiern Ludwigvon "Witteisbach, der Markgraf Hermann von Baden, der Pfalzgraf Rudolfvon Tübingen, die Grafen von Dietz und Werd, der Edle Heinrich vonNeifen, der Reichsmarschall Anselm von Justingen, die Brüder Wernerund Philipp von Bolanden und Friedrich von Schauenburg U27 . Vergeblichaber sucht man von Seite Friedrich's II aus dessen Angelegenheiten undThun zu jener Zeit etwas herauszufinden, was diesen Besuch Bertold'sin Hagenau wünschenswerth gemacht haben könnte; man möchte doch nichtetwa die am 13. Juli 1216 beurkundete königliche Bestätigung von Thenen-bacher Gütern, oder die um den Anfang des Jahres 1217 geschehene Ein-setzung von Friedrich's Sohne Heinrich in Schwaben oder auch irgendwiedie Kreuzzugsangelegenheit als Veranlassung heranziehen. Möglicherweisewar es aber eine eigene Angelegenheit des Herzogs, entweder die NimburgerErbschaft oder etwa auch ein mit Basel schwebender Streit.

Nachdem nämlich am 16. Jan. 1213 der Bischof von Basel, LutoldvonRötteln, gestorben war, mit dem, wie oben hervortrat, Bertold anscheinendfreundschaftliche Beziehungen unterhielt, war ein anderer Röttier, Werner,zum Nachfolger erwählt worden, der jedoch in Folge anfechtbarer Vorgängebei seiner Wahl von vornherein eine schwere Stellung gehabt und darumdesto leichter sich dazu herbeigelassen hatte, dem Herzog Bertold einigeBesitzungen der Baseler Kirche als Lehen zu überlassen. Er hatte sich nichthalten können und war 1215 abgesetzt worden. Sein Nachfolger Heinrichhatte einen körperlichen Eid gethan, jene Besitzungen wieder an das Bisthumzurückzubringen, 3ah sich dann aber doch genöthigt, um das Bisthum nichtin Schaden und Gefahren zu stürzen, sich mit dem Herzog auf ein Schieds-gericht, in welchem der Baseler Domdechant und Dompropst und Anderesitzen sollten, vorbehaltlich der Erlaubniss des Papstes, zu einigen. DieseErlaubniss ertheilte der Papst in der That und beruhigte damit den Bischofüber seinen geleisteten Eid; bemerkenswerth ist es für uns, dass der PapstHonorius dem von manchen Geistlichen so übel verschrienen Herzog dieBezeichnung des dilectus filius nicht vorenthält. Freilich als dies päpstlicheBreve am 13. März 1218 ausgefertigt wurde U28 , war Herzog Bertold nicht

"" B.-X 899, 901.

1428 Schöpflin V 145f., Trouillat 1 469f., beide versehentlich zu 1217; mit richtigemDatum MGEpp. I 39f. Vgl. sonst zu der Angelegenheit Trouillat I 465ff.; Ann. Marbac.173; Winkelmann II 453 f.