Abdankung Boger's von Lausanne. 471
Niemand an diesen apulischen Friedrich, mehr gedacht hatte, der doch in derWiege schon einmal von den Deutschen zum König erwählt worden war;jetzt plötzlich füllte der Name „Staufer" mit hellem wiedererwachten Zauber-klange das Reich.
Auch nach jenem Beschlüsse und nach dem Frieden von Hautcret ver-mied es Bertold, eine Stellung zu ergreifen. Er blieb in ruhigem Abwarten,wahrscheinlich ohne Burgund zu verlassen. —
In einem burgundische Verhältnisse berührenden Streitfalle trug erim Jahre 1212 zur Entscheidung bei. Der Abt Heinrich von Beinwil undder Graf von Thierstein als Vogt lagen in Streit mit einander wegen Kloster-leute und brachten die Sache vor den Diöcesan, Bischof Lutold von Basel,und andere Vermittler. Der Bischof wandte sich nun um Auskunft an Ber-told in zwei Puncten, die wir aus der Antwort des Herzogs erschliessen: derGraf müsse die Leute des Klosters Beinwil anhalten, dem Abte den Treueidzu leisten, und zweitens: dem Abte stehe nach der Gewohnheit andererKlöster, wenn jemand von den Klosterleuten sterbe, der Todfall zu. Sowerde es, stellte Bertold fest, in beiden Puncten in St. Blasien (wo ja erselber Vogt war) gehalten. — Mit Hilfe dieses Entscheids brachte dann derBischof diese und auch die übrigen der Ordnung bedürftigen Puncte, die sichhauptsächlich um den Aufnahmeanspruch des gräflichen Vogtes im Klosterund um die Theilung der Meiergefälle drehten, zu Ende U08 .
Kaiser Otto IV kam nach Deutschland zurück und die Nachrichten,die Bertold empfing, konnten ihn nicht zweifeln lassen, dass der Widerstandgegen ihn erlahme. Dann aber kamen ungefähr gleichzeitig neue Meldungen,dass der junge Friedrich sich auf dem Wege nach Deutschland befinde unddass am 11. Aug. (1212) die junge Beatrix, Otto's erkorene Gemahlin, ge-storben sei. Damit war Otto's Recht auf die staufischen Güter erloschen.Bestimmter aber, als es Otto gethan hatte, konnte auch Friedrich selber,wenn er Erfolg hatte, das Recht des staufischen Hauses in Schwaben nichtfür sich aufrechterhalten.
Nach gefahrvoller Reise durch Italien und auf der Brennerstrasse,von wo er plötzlich nach Rhätien in's Rheinthal hinüberbog, erschien Frie-drich im September zu Constanz. auf schwäbischer Erde. Otto stand in Ueber-
Nürnberger Tage war, kommt als weiterer Grund hinzu, dass es für ihn. nur ein paar"Wochen später in Hautcret Frieden zu schliessen gab, er also zur Zeit jener Besprechung inBurgund in Fehde lag,
1408 Herrgott Gen. Habsb. II 215 f. Gerbert H. s. n. III 121 f., Soloth. Wbl. 1824,S. 276f.; in diesen Drucken mit der Datirung: datum Basileae anno mccxii. Ohne diese,dagegen mit Zeugen der Entscheidung des Baseler Bischofs und statt des einen (Bertoldnicht vorgelegten) Entscheidungspunctes einen ganz anderen (Heimfallsrecht) bringend,aus einer Vidimation von 1229 bei Trouillat I 460 f. — Der Todtenzins ist valla be-zeichnet.