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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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468
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468 1210. 1211.

Berathung und mit dem Eide ehrenwerther Persönlichkeiten auf die Nütz-lichkeit dieser Handlung geschehen solle; über diese selbst aber sei dann eineUrkunde aufzusetzen und mit dem Siegel der hl. Märtyrer Felix und Regula(d. h. dem Abteisiegel) und dem des öffentlichen Richters 1399 zu bekräftigen.In diesem ist natürlich Niemand anders als jener Richter uo ° von 1200 wieder-zuerkennen, für welchen Amtsnamen eine lateinische Form offenbar nochnicht fest geworden war.

Die Aebtissin hatte sich übrigens jene Urkunde Bertold's erbeten, weilsie derselben in einem Streit mit dem Meier zu Horgen bedurfte. Am20. Juli 1210 tagten zu Zürich die vom erzbischöflichen Stuhle zu Mainzbestellten Schiedsrichter, die Aebte von Einsiedeln und Rheinau, und ihnenlegte die Aebtissin ausser widerum den alten Urkunden König Ludwig'sdes Deutschen nun auch die neue, die ihr der Herzog hatte ausfertigenlassen, vor 1401 .

Vielleicht, wenn man aus dem Titel seiner zuBurgdorf am 27. März 1210gegebenen Urkunde schliessen darf, legte Bertold V, der sich anfänglich sosorgfältigHerzog von Zähringen und Rector von Burgund" genannt hatte,jetzt, wie sein Vater und Grossvater, weniger "Werth darauf, auch denRector-titel zu betonen. Es war in der That auch etwas anderes, unter dem auf derHöhe seines Ruhmes stehenden Barbarossa ein Statthalter des Reiches inBurgund zu heissen, als unter den Königen des Thronstreites, von etwaigenneuen Beschwerden ganz abgesehen. Doch wohl nicht ganz ohne weitereGedanken ist es hinzunehmen, dass Bertold V am 4. April 1208 einen Theildes zähringisch-burgundischen Hausgutes dahingegeben hatte, um damit dieam Genfer See zwischen Lausanne und Genf ansässigen Herren von Au-bonne uou zu belehnen und an sich zu ketten. Und ebenso, wenn es imgleichen Jahre in einer Urkunde für Frienisberg in der Datirung geheissenhatte:zur Zeit, da Herzog Bertold das Herzogthum Burgund mächtigregierte", und zwar ohne dass auch des Königs in dieser Datirung gedachtwurde im .

1,99 publiei iudicis.

1400 causidicus.

1401 ZüüB. I 250. Mohr, Reg. Einsiedl. 47 versteht den Text falsch, wenn er imRegest, von einem duce generali Bcrtoldo spricht. Das generali gehört zu assertione.Im ZüUB. ist unnöthig die Erwähnung der Bestätigung Bertold's V als ein (einziger")Beweis für die Anwesenheit des Herzogs in Zürich aufgefasst.

1401 a Vgl. oben S. 460. Ueber sie in MDSR. XXVI : Charriere, les dynastes d'Aubonne;über die Belehnung und die beachtenswerthe Uebergehung des lebenden Vaters S. 159.

wo! Neugart CD II 128; Zeerleder 1 170f.; F. r. Bern. 1 500. Dem im Text Gesagtensteht natürlich nicht entgegen, wenn in einer Tauschurkunde der Abteien Erlach undFrienisberg aus dem gleichen Jahre es in alter "Weise heisst: rectore terre duce Bertöldo.Soloth. Wbl. 1830, S. 424; Zeerleder 1 171f.; F. r. Bern. I 499.