Der Name Bern. 435
mit Kirche und Spital als Sitz eines Lausanner Decanats, dem u. a. auch diePropstei und Pfarre zu Könitz unterstellt sind 1296 ].
Bertold übertrug nach Bern, wie sein Vater nach Freiburg im Uecht-land, das Recht der breisgauischen Zähringerstadt und suchte dafür dieBestätigung Heinrich's VI nach, der sie mit Zustimmung der bei ihm an-wesenden Fürsten gab 1297 . Wie die Freiburger Ansiedler, zahlten die Bernervon jeder Hofstätte 12 Pfennig Jahreszins an den Herzog, der mit denanderen Regalien auch das Münzrecht ausübte 1298 , und waren ihm auch zuweiteren Diensten verpflichtet, die z. Th. 1218 bei dem Uebergang der Stadtan das Reich aufgehoben wurden. Der Geschichtsschreiber Berns müsstediese Pflichten aus der Freiburger Urkunde selber ersehen, denn die fürBern gegebene hat man nach der grossen Veränderung von 1218 als werth-los zu Grunde gehen lassen.
Als seinen Beamten zu Bern setzte Bertold einen causidicus ein, demer damit denselben Titel gab, den er zu Zürich anwandte; wenigstenskommt zu Bern ein causidicus Rudolf aus dem zähringischen Ministerialen-geschlecht der von Krauchthal noch in den Jahren 1223 u. 1224 vor l299 .
Sich selber liess der Herzog in Bern ein Haus erbauen 1300 . Es standauf dem Grundstück der später darüber gebauten Nideckcapelle. —
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so lautete ein Reim, der im alten Bern im Schwange war und an den Walderinnerte, der auf diesem Grund und Boden bis zu der Gründung der Stadtgestanden haben sollte. — Was den Namen der Stadt betrifft, so begegnetauch hier die weitverbreitete Sage von dem ersten Thiere, das dem Gründerder Stadt an deren Stätte begegnet sei; nach Justinger hat der HerzogBertold der Stadt den Bären auch schon in's Wappen gesetzt.
Besser als diese Volksetymologie möchte eine andere Deutung passen.Herzog Bertold war ein Herr, der ritterliche Thaten und ihre Kunde hochhielt und liebte und den man insbesondere als Förderer deutscher epischerDichtung literargeschichtlich kennt. Nun war es ja aber gerade seine, durchdie Kreuzzüge und durch die Thaten der Staufer und ihrer Paladine be-
1286 MDSR. VI 25.
1297 Handfeste Art. 1 u. 54; Justinger S. 10 c. 13. In einem Rotel wurde das Frei-burger Recht nach Bern gebracht, vgl. Handfeste Art. 16 u. 54.
1298 Alb. Es oh er, Schweiz. Münz- und Geldgesch., S. 167.
1299 F. r. Bern. II 42, 45, dazu Soloth. Wbl. 1828, 316. Dass er ein auf Zeiteingesetzter Beamte war, geht aus dem: qui tunc fuit causidicus (Soloth. Wbl. 1. c.)hervor.
1800 Handfeste Art. 8. — Vgl. den Aufsatz: „Das Herzogshaus oder die Reichsburgzu Bern" im Schweiz. Geschichtsforscher XIV (1852).
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