Bertold's V Titel. In Zürich. 427
bestimmten und consequenten Natur entsprach es auch, dass sie den zäh-ringischen Titel vielleicht enger, jedenfalls genauer fasste : Bertold V nenntsich im Siegel und in seinen Urkunden: „Herzog von Zähringen, RectorvonBurgund". Er erst hat dem deutelbaren blossen „Herzog" seiner beidenVorgänger, die Herzöge von Burgund heissen wollten und Herzöge vonZähringen genannt wurden, ein Ende gemacht, indem er genau und sicherdas betonte, was er nach der geschichtlichen Entwicklung wirklich war undverfassungsrechtlich nur sein konnte.
Noch mehr tritt das Gleiche im besonderen Fall hervor, als Bertoldim August desselben Jahres (1187) nach Zürich kommt. Hier war es an-gebracht, auch die örtliche Befugniss fest zu bestimmen und so setzt er demHerzogs- und Rectortitel noch hinzu: „durch göttliche und kaiserliche GewaltVogt im Orte Zürich, was man heisst Kastvogt". Damit schliesst er die hoheund niedere Gewalt zugleich ein, die sein Haus seit Ende 1172 vereinigte.
Die damals am 29. August ausgestellte Urkunde Bertold's V erzähltfolgendermassen. In Zürich sei die Pfarrei der Grossmünster-Propstei vonAnfang an bis an diese Zeit von den Chorherren selbst versehen worden.Allmählich aber sei der "Wunsch der Eingepfarrten immer dringender ge-worden einen besonderen, einzelnen Leutpriester zu erhalten und so seiendie Chorherren zusammengetreten, hätten unter Mitwirkung des ConstanzerBischofs und Zustimmung des Reichsvogtes einen aus ihrer Mitte zumLeutpriester gewählt und genauere Bestimmungen über die spätere Be-setzung dieses Amtes, über die Unterstützung des Inhabers durch beige-ordnete Priester und über seine Einkünfte gegeben. Als nun Bertold Vnach Zürich gekommen, sei er um eine urkundliche Bestätigung gebetenworden, woraufhin er die freie Wahl des Priesters durch die Chorherrenund das Recht des Propstes den Gewählten mit seinen Einkünften zu in-vestiren „kraft der Vollmacht des Reiches, die er in dieser Vogtei vertrete",auf alle Zeiten verbriefe, auch die Erlaubniss zur Einholung kaiserlicherund apostolischer Bestätigungen gewähre im .
Bilde eines nach links (wie bei Schöpflin) gewandten grimmenden Löwen wieder. Nunlöste ich aber in Freiburg i/Ü. die Bruchstücke des Originalsiegels der Urk. von1157, das die Vorlage jener Zeichnung sein müsste, aus der alten Einnähung und fandnach der Zusammensetzung als Siegelbüd die stehende Figur eines Mannes mit Fahne undSchild, ähnlich dem Siegel Konrad's von 1140. Das Fahnenende auf einem dieser Bruch-stücke und der eine Fuss des stehenden Herzogs haben dazu dienen müssen als Löwen-pranken gesehen zu werden und den übrigen Löwen hat die Phantasie des Zeichners dazugegeben.
Spener, Operis herald, p. spec. 1. II S. 380 erfuhr von einem rothen, goldkronigenLöwen in Silber und bezog ihn auf die Altenryfer Urk. von 1179, die weder im Original einerhaltenes Siegel hat, noch im Copialbuch der Mönche mit einem solchen ausgestattet ist.
1274 ZüTJB. 1 219ff. — Diese inzwischen erschienene Ausgabe, die die älteren Drucke