426 1187.
Nun waren aber noch zwei dem Herzog hörige Frauenspersonen, dieein altes Eecht auf die Bewirthschaftung des Weingutes vorbrachten undsich, als ihr Recht sich unzulänglich erwies, aufs Bitten verlegten. Fürsie verwandte sich Herzog Bertold und erlangte, dass ihnen das Gut alsunveräusserlich und gegen den Jahreszins an den betreffenden Domherrnüberlassen wurde, nur wurde die Mark Silbers um 5 Schillinge, die auf den"Wolfenweilerer Theil gerechnet wurden, erhöht. Ferner kamen der Bischofund der Herzog überein, dass das Gut auch in Zukunft, wie bisher, keinenVogt haben, sondern frei sein solle. Als es zur Beurkundung kam, bestandder Herzog, der an der Verfügung so grossen Antheil hatte, auf seiner Mit-besiegelung, die der Bischof auch zugab. Ausser Constanzer Domgeistlichenund Beamten wohnten der Leutpriester Hugo von Freiburg Erzpriesterim Breisgau, der Leutpriester Werner von Zarten, Graf Bertold von Nim-burg, Markward von Ramstein und die herzoglichen Ministerialen Reinhardund Walter von Falkenstein, Gottfried von Staufen und Heinrich vonDietingen dieser Handlung bei, die wohl in Freiburg selbst stattgefundenhat 1 " 2 .
Fast möchte ich meinen, dass die Theilnahme Bertold's an dieser Con-stanzer Angelegenheit zeitlich der in dasselbe Jahr fallenden endgiltigenSchlichtung des Roggenbacher Güterstreites der beiden Klöster noch voran-geht. Schon in jener greift der Herzog sehr bestimmend ein, aber der Bischofdarf noch sagen: „wir haben das Siegel des Herzogs zugelassen." In derEntscheidurkunde des Klosterstreites spricht der sie ausstellende Strass-burger Bischof aber von der Zustimmung des zähringischen Herzogs zudem Schiedsspruch, der ehemalige Güter seines Ministerialen betraf, unddann weiter von dem Siegel des Herzogs und erst danach auch von demdes verehrungswürdigen Bischofs von Constanz. Und an der Plica des Perga-ments hängt voran das Siegel des Laienfürsten und zuletzt, rechts, das desBischofs von Constanz. Die Bischöfe lernten empfinden, wie dieser energischejunge Fürst seine Würde nach der Befugniss im Namen des Reiches, dieer mehrfach ausübte, bemass, wie er denn schon in diesen Siegeln von 1187im Schilde seines Reiterbildes den Adler des Reiches führt 137s . Einer so
1,73 TJrk. Dümge 147 f.
i27s Weitere Spuren eine3 zähringischen Wappens giebtes nicht. Den „zähringi-schen Löwen" mit allem, was über ihn vorgebracht und geschrieben worden ist, habendie Mönche von Altenryf auf dem Gewissen. Schöpflin hatte (1 136) die TJrk. von 1157 ausihrem Copiebuch und eben daher auch seine Kenntniss (1 195) von einem Löwensiegelbezogen (feo aureus in area rubra, a dextra ad sinistram saliens. Wie soll ein Siegel zuFarben kommen oder in jener Zeit sie auch nur andeuten ?). Das jetzt im St.-Axch. Frei-burg i/Ü. aufbewahrte Copialbuch, das die Jahreszahl 1772 trägt (während Schöpflin'serster Band 1763 erschien) ist die Abschrift eines früheren. Es bringt ebenfalls Siegel-abbildungen und giebt das Siegel der Urk. von 1157 in einem Dreieckschild (!) mit dem