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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
Seite
425
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Abermals die Roggenbacher Schenkungen. 425

Investitur innehaben, übrigens obne Bewilligung St. Georgens nichts daraufsollten bauen dürfen als etwa eine Capelle, dass der Besitz zu Kiengen (dasfrüher von Bertold IV an St. Georgen als Tauschobject in dieser Sachegegeben worden war) frei bei St. Georgen bleiben solle, ebenso die Güterzu Villingen und Aasen bei Thenenbach, und dass endlich das letztere anSt. Georgen 15 Pfund Silber Strassburger Gewichts zahle. Zu diesem Ur-theil gab Herzog Bertold V als Vogt von St. Georgen und Herr des ver-storbenen Roggenbacher Schenkers seine Zustimmung und hing an dieUrtheilsurkunde 1271 sein Siegel neben die der Bischöfe. Zeugen des Urtheilswaren noch eine Anzahl Strassburger und Breisgauer Geistliche, Egelolfvon Urslingen, Graf Bertold von Nimburg und Markward von Ramstein.Die Angelegenheiten der Boggenbacher Ministerialen gegenüber geist-lichen Stiftern beschäftigten Herzog Bertold V in dem gleichen Jahre 1187,in welchem der durch ihre Willkür verschuldete Streit zwischen St. Georgenund Thenenbach zu Ende kam, noch ein weiteres Mal. In früherer Zeithatte der Priester Werner vonHeindingen" [Hondingen?] an. das ConstanzerDomcapitel einen zum grösseren Theil in Ebringen, zum kleineren inWolfenweiler gelegenen Besitz geschenkt, dessen jeweiliger Inhaber das Gutnur vererben, nicht verkaufen durfte und jährlich zwei Fuhren Wein nachConstanz zu liefern hatte, statt dessen später bestimmt wurde, dass der In-haber an den mit der Verwaltung des Constanzer Gutes in dieser Gegendbeauftragten Domherrn jährlich eine Mark Silbers zahlen und der Domherrdafür jeweils am Tage Mariae Geburt das Capitel versorgen solle. Nunwar aber von einem Inhaber jenes Weingutes, dem Priester Bertold, das-selbe doch verkauft worden und zwar an den älteren verstorbenen Wernervon Roggenbach (der bald nach 1179 starb). Gegen ihn und den Priesterging der Constanzer Kanonicus Hesso, der in diesen Gegenden die Ver-waltung der Constanzer Besitzungen hatte, gerichtlich vor und erlangtevon dem Priester die Herausgabe der Kaufsumme, aber nicht den VerzichtWerner's von Roggenbach, den er desshalb nebst seinem gleichnamigen Sohneexcommuniciren liess. Auch nach des älteren Werner's Tode gab der Sohndas Gut nicht heraus. Da legte sich Herzog Bertold V, als er zur Regierunggekommen war, in's Mittel und veranlasste, als Bischof Hermann von Con-stanz i. J. 1187 (auf der Reise von oder nach Strassburg zu dem vorhinerwähnten Schiedsgericht ?) in den Breisgau kam und Hesso vor ihm aufsNeue Klage erhob, dass Werner von Roggenbach das Gut in die Hand desHerzogs zur Rückerstattung legte.

1271 Schriften der Alterthums- und Geschichtsvereine zu Baden und DonaueschingenII 193 f. Sie ist in zwei Ausfertigungen erhalten, die beide an Thenenbach (wie die Rück-vermerke zeigen) gesandt wurden. Das eine ist die vorläufige, das zweite eine in grössererSchrift und überhaupt feierlicher ausgestattete Ausfertigung.