Uebertragung des Rechts von Freiburg i/B. 401
Breisgau nach Freiburg i/Ü. hat der zähringische Herzog den Grund gelegt,dass das in einer deutschen Stadt ausgebildete Stadtrecht sich weithin überdie Städte und Flecken des jetzt schweizerischen Burgund und sogar bis indie Alpenthäler Savoyens hinein verbreitet hat.
Am 6. Juni 1182 ist die schon 1178 als erbaut bezeichnete St. Nicolaus-kirche Freiburgs feierlich von Bischof Roger von Lausanne geweiht worden.An demselben Tage gab der Bischof auf Antrag der „Barone von Freiburg"mit Rath und Zustimmung Hugo's, des Priesters und Decans von Freiburgallen Freiburgern das Recht, ihre Grabstätten auch in den Klöstern Altenryf(Hauterive), Humilimont oder Päterlingen (Payerne) zu wählen 1214 . Die Ge-schlechter mochten vielleicht noch nicht auf eine Gepflogenheit ihrer Vor-fahren zu Gunsten einer jungen Stadt verzichten wollen, in der sie erstheimisch werden sollten, und es ist verständlich genug, wenn diese Frage beider kirchlichen Weibe des neuen Freiburger Gotteshauses zur Sprache kam.Der Gründer der üchtländischen Stadt war bei der Weihe der von ihm er-bauten Kirche nicht zugegen 1215 , dagegen der Vertreter Päterlingens, welchemja seit 1178 die Kirche gehörte, Prior Peter, ferner Domherren von Lausanne,drei Priester und eine Anzahl vornehmerer Laien.
Wir sind den allgemeinen Ereignissen der zähringischen Geschichteschon vorausgeeilt. Während die Stadt Freiburg noch aus dem Baugrundentstand, weilte Bertold am 2. Juli 1177 zu Zürich, umgeben von den Edlendes Gebietes, seinen Ministerialen und Züricher Bürgern, und urkundete inder nahe bei dem Frauenmünster gelegenen Nicolauscapelle, aber nicht fürjenes, sondern für das Chorherrenstift des Grossmünsters, das zugleich Leut-kirche (für alles Volk zwischen der Limmat und der Glatt 1216 ) war. Er hattehier den Leutpriester eingesetzt und glaubte es nach seinem Rechte gethanzu haben; das hatte einen Streit zwischen ihm und den Chorherren gegeben,dem er nun ein Ende machte, indem er nach Einholung des Rathes an-gesehener Züricher Kleriker und Laien für sich und seine Nachfolger aufdie Besetzung verzichtete und die Wahl des Leutpriesters dem Stift freigab.Die anwesenden Zeugen der Urkunde sind: Werner, der Propst des Gross-münsterstifts und die Chorherren, Arnold der Leutpriester an St. Peter,Rudolf der Leutpriester der Abtei, Graf Heinrich von Küssaberg, Konradvon Krenkingen, Lutold von Regensberg, Adalbert von Balm, Bertold vonAlmut, Rudolf von Rapperschwyl und sein Bruder, und Walter von Eschen-
12,4 ürk. Roger's von Lausanne (Soloth.Wbl.S. 1827, 359 f. u.Rec. dipl. du ct. deFri-bourg I S. 4f.) vom 6. Juni 1182 und mit dem Zusatz in die dedicationis basilice de Friburch.
1216 "Was durch die unten darzustellenden Lausanner Beziehungen des Herzogs (zu1179 u, 1182) seine Begründung findet. Es liegt am nächsten anzunehmen, dass derBischof Boger durch die Päterlinger zur Vornahme der Feier veranlasst worden war.
1218 S. Vögelin, das alte Zürich, S. 140.Hey ck. og