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Geschichte der Herzöge von Zähringen
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400 11761178.

Hängebrücke über die Saane), wo bis in jüngere Zeit 1309 einZähringerGasthof" der dankbaren Erinnerung in der Stadt an das Geschlecht, das ihrden Ursprung gab, einen modernen Ausdruck verlieh.

An der Spitze der Stadtverwaltung stand von Anfang an der Schult-heiss 1207 . Der Name des ersten Schultheissen ist nur in der AbkürzungT. erhalten; aus dem Jahre 1182 ist dann ein Heinrich von Utzenstorf be-kannt. Der Priester zu Freiburg wird das erste Mal 1207 H. bezeichnet - ,das ist gewiss der aus dem Jahre 1182 und sonst bekannte Hugo 1210 .

Die Stelle des Schultheissen, der mit dem herzoglichen Vogt zu identi-ficiren ist, war im Einklang mit den rechtlichen Einrichtungen, die Bertold IVseiner Stadt überhaupt gab. Er übertrug auf sie einfach das Stadtrecht,das sich im breisgauischen Freiburg bis zu der Zeit dieser Uebertragung 1181aus den alten Privilegien Herzog Konrad's entwickelt hatte 1212 . Sein Grund-und Herrenrecht wahrte der Herzog dem entsprechend auch hier; noch überein Menschenalter nach dem Aussterben des Zähringerhauses besassen seineErben in Freiburg i/Ü. bestimmenden Einfluss auf die Besetzung des Schult-heissen- und des Zöllneramtes, konnten die Bürger, wenn auch in beschränkterAusdehnung zur Heerfahrt entbieten und hatten das Recht von den Hand-werktreibenden bei Heerfahrten mit dem König über die Alpen bestimmte zurAusrüstung dienende gewerbliche Erzeugnisse zu empfangen. Aber dieAufzeichnung des von Bertold IV übertragenen Rechtes, des üchtländischenFreiburg ältestes Stadtrecht ist uns nicht unmittelbar erhalten; es kann nurungefähr noch erschlossen werden aus den Stadt- und Ortsrechten, die wiedervon ihm selber abgeleitet worden sind und aus Freiburgs i/Ü. eigener kybur-gischer Handfeste von 1249 1213 . Denn durch jene Rechtsübertragung vom

1209 Oder besteht dasHotel de Zählungen" noch? 18371865 finde ich es in denverschiedensten Reisehandbüchern genannt, habe es aber nicht selber gesehen.

1210 u r k. Eec. dipl. du ct. de Fribourgl S. 4f. Hugo sacerdos. Als Hugo sacerdos deFriborc wird er in einer undatirten Urk. im Chartular von Hautcret MDSR. XII (b) S. 195genannt. Es besteht gar keine Ursache diese letztere Urk. zeitlich über 1077 hinauf-zurücken. Daher fällt auch die bei zu frühem Ansatz dem Priester Hugo zu Liebe auf-gestellte und willig verbreitete Annahme, Freiburg sei schon vor derErhebung zur Stadt"durch Herzog Bertold, ein Oertchen mit einer Kirche gewesen. Vgl. auch die S. 253gegen die analoge Annahme bei Freiburg im Breisgau vorgebrachten Gründe.

12,1 Herkömmlich und gewiss ungelähr richtig ist der in Anknüpfung an die in Anm.1206 genannte Urk. gemachte Ansatz 1178.

1212 Bertoldus dux de Zeringen et rector Burgundie iura quae in praesenti voluminesunt scripta burgensibus suis de Friburgo in Burgundia et eidem ville contulit in initiofundationis vüle supradicte, Handfeste Freiburgs i/Ü. von 1249.

1213 Letztere abgedruckt bei Gaupp. H 82. Vgl. im übrigen über das Recht Frei-burgs i/Ü. die DarlegungGründer und Gründungsjahr von Freiburg i/B." und die dortangeführten Abhandlungen. Dazu auch das Prachtwerk von Ernest Lehr, la Handfeste deFribourg dans l'Uechtland de l'an MCCXLDL Lausanne 1880.