Trierer Stiftslehen und Namur'sche Erbschaft. 391
Eine Freundlichkeit des Kaisers führte den Herzog Bertold im Jahredarauf (1171) in die niederrheinischen Gregenden. Er vereinigte sich mitKaiser Friedrich, mit dem er am Johannistage (24. Juni) in der Stadt Cölnwar, deren Name für sein Geschlecht so erinnerungsvoll war. Abgesehenvon ihm umgaben den Kaiser daselbst die Erzbischöfe Philipp von Cölnund Arnold von Trier, Bischof Grottfried von Utrecht, verschiedene CölnerStiftspröpste, der Graf Emicho von Leiningen und Andere 1183 ; auch einegriechische Gesandtschaft erreichte zu Cöln den Kaiser. "Wahrscheinlichwurde schon hier die Verabredung dessen mit Erzbischof Arnold von Triereingeleitet, was später zu Nimwegen 1184 zur Beurkundung kam. Auf Für-bitte Friedrich's und mit Zustimmung des Grafen Heinrich von Namur,des Oheims Bertold's, übertrug der Erzbischof die Trierer Stiftslehen,welche bisher der Graf inne hatte, an den Herzog Bertold und dessen nochminderjährigen Sohn Bertold zu Lehnrecht (mit Ausnahme einer von GrafHeinrich zu Afterlehen ausgethanen Vogtei, die jedoch die Herzöge durchdie Gunst des Erzbischofs etwa später auch sollten erlangen könnenund noch einer geringfügigen Einschränkung). Dafür wurde ausbedungen,dass bei dem Tode des Grafen Heinrich, offenbar aus dessen Hinterlassen-schaft als Erbe der Herzog Bertold innerhalb fünfzehn Wochen 350 MarkSilbers an den Erzbischof zahlen solle, wofür, wenn der Herzog inzwischengestorben sein sollte, Rudolf von Lüttich als Vormund seines Neffen— man nahm an, Bertold V werde auch in dem Falle noch minderjährigsein — zu sorgen habe. Für diese Zahlung verbürgten sich der Kaiserund Rudolf von Lüttich durch Aussetzung je eines Hofes, auf die der Erz-bischof von dem Tode des Grafen an pfandherrlichen Anspruch haben solle.Der Herzog, sein Sohn und Rudolf von Lüttich als geborener Vormund ver-sprachen auch, den Lehnsträger jener ausgenommenen Vogtei, Konrad vonMalberch, nicht zu beunruhigen. — Der grösste Werth dieses Abkommenslag darin, dass der Kaiser die Zähringer damit thatsächlich als Erben desNamurer Grafen im Voraus anerkannt hatte; die Uebertragung der Lehenvon Heinrich auf seinen Neffen war ja an sich auch nur eine theilweise Vor-ausnahme des Antrittes der Erbschaft.
Die Handlung geschah vor vielen vornehmen Fürsten, die den Kaiserund den Lütticher Bischof als Bürgen anerkannten. Desshalb wohl ebennicht zu Nimwegen, dem Orte der Beurkundung, da an dieser nur wenigeZeugen und zwar minder ansehnlichen Standes Theil nahmen. Zu Cöln selbstwar der eigentliche Abschluss aber wohl noch nicht erfolgt, da auch Rudolfvon Lüttich als persönlich anwesend gedacht werden muss.
1183 St. 4125. Bertöldus dux de Geringen.
1184 St.4127. BertholdodutideCeringaetfäiosuoBerthöldo. Vgl. Ficker, Beitr. 1 163.