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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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370 1060.

Bischof bezeichnet; die Leute und Gebiete der Kirche sollten durch eineneue Grenztheilung von denen des Grafen geschieden, die von den Grafenauf zu Unrecht besetztem Gebiete angelegten Schlösser geschleift werden.Die übrigen einzelnen Puncte des sehr umfangreichen Vertrages kommen hierum so weniger in Betracht, als sie in der Hauptsache nur einzelne Ueber-griffe des Grafen gutzumachen bestimmt waren. Im Ganzen ergiebt sich, dassder Bischof auch von Seite des Grafen den Fortbesitz der Kegalien zu-gestanden erhielt, die ihm der Kaiser am 17. Jan. 1154 zu Speyer feierlichverliehen hatte n28 , und dass der Graf Lehnsmann und Yogt des Bisthumswar. Papst Hadrian IV bekräftigte am 21. Mai 1157 den Vertrag vonSt. Sigismund durch eine Bulle, in die er die Puncte desselben aufnahm 1129 . Inzwischen war durch den Kaiser Bertold von Zähringen mit der "Wahr-nehmung der kaiserlichen Rechte und der Regalienverleihung im GenferBisthum betraut worden. Das stand an sich nicht in Widerspruch mit jenerRegalienertheilung von Speyer, vielmehr war gerade durch diese das Er-theilungsrecht der Krone, also in dubio auch eines von ihr bevollmächtigtenStellvertreters für die Zukunft gewahrt worden. Etwas Unerhörtes war jain Burgund das Mittelbarwerden von Bisthümern, selbst ohne Vorzieht derKrone, durchaus nicht. Daneben .sali sich Bertold dein bischöflich-gräflichenVertrage von 1155 gegenüber. Auch dieser wäre i'n jeder Hinsicht mit derBefugniss des Zähringers vereinbar gewesen; die letztere stand ausserhalboder vielmehr über den Bestimmungen des Abkommens.

Trotzdem entschloss sich nun Bertold, sich mit einem der Vertrags-gegner besonders zu' verständigen und dazu wählte 'er nicht den Bischof,sondern dessen Vogt, den ehrgeizigen Grafen, der einst gegen seinen Vater,Herzog Konrad, zu Felde gestanden hatte. So verfuhr er hier unkluger "Weisegerade entgegengesetzt, als für Lausanne, und stieg dazu um eine Stufe herab.Er trat die ganze ihm von dem Kaiser zugestandene Befugniss als. Reichs-,vicar im Genfer Bisthum an den Grafen Amedeus persönlich ab 1130 . DieGegenleistung des Grafen kennen wir nicht. Allzu viel war es ja nicht, wasBertold. somit zeitweüig weg gab, denn da der Bischof im Genüsse derRegalien war und bleiben sollte, konnte, abgesehen von etwaigen Ehrenrechten,die Gewalt des Reichsvicars nur bei einem Bischofswechsel wirksam werdenund nur dann auch einen materiellen Gewinn bringen. Dass ein solcher

1128 St. 3678 (s. o. S. 342); diese Ertheilung der ad regale ins pertinentia wurdedurch Hadrian IV am 21. Mai 1157 bestätigt, J.-L. 10278,-Spon II Nr. 5.

1129 Zweite Urk. Hadrian's van diesem Datum: J.-L. 10277; Sppn 1. c. Nr.. 4. Diepäpstl. Bestätigung weicht in einem unwichtigeren Puncte (40 Pfund Vergütung für einebestimmte Schädigung anstatt 60 Pfund; vielleicht nur Schreib- oder Lesefehler) vonder Vertragsurk. ab.

nso Ygj ,ji e (später ausführlicher zu behandelnden) Urkk. St. 3967 u. 3968.