358 1156. 1157.
nach Burgund i. J. 1157 nicht mehr erzählt. Und Rahewin beginnt seineFortsetzung des Werkes des grossen Geschichtsschreibers damit 1088 , wienach der in Schwaben geschehenen klugen Ordnung der Dinge das Reichi. J. 1157 sich eines vollkommenen, längst nicht mehr gekannten Friedenserfreute und der Kaiser völlige Ruhe und durchaus freie Hand hatte. Frie-drich selbst schrieb unmittelbar nach dem Weihnachtsfeste 1156 anWibald ,089 , dass in der Zeit vorher seine burgundische Angelegenheit herrlichbeigelegt worden sei. Dies war also nach Ausweis der Worte Rahewin's aufeiner Zusammenkunft in Schwaben geschehen, die stattgefunden haben muss,ehe Friedrich zur Weihnachtsfeier nach Speyer ging.
Im Wortlaut haben wir den "Vertrag nicht, kennen diesen aber auszwei Quellen 109 °. Der Herzog von Zähringen gab das Königreich Burgundnebst dem Arelat, welches er nach der. bezeichnenden Bemerkung eines jenerChronisten „ohne Erfolg für das Reich nur in der Ehre des Titels vom Reichezu Lehen gehabt hatte", auf und erhielt zur Entschädigung, während bishergerade die noch unmittelbaren Bisthümer von seiner Gewalt, hatten aus-genommen sein sollen, die Reichsvogtei über die Bisthümer Genf, Lausanneund Sitten mit dem Rechte der dortigen Regalieninvestitur.
Diese Wandlung erlitt also jetzt der Vertrag von 1152 Die i. J. 1127geschehene Einsetzung Herzog Konrad's in das Erbe Wilhelm's des Kindesvon Burgund und die damals mitverliehene Gewalt wurden dadurch nichtberührt; die Zähringer blieben thatsächlich Herren in Transjuranien, ohnedass das in dem Vertrage von 1156 anerkannt zu werden brauchte.
Sie blieben also mit ihren alten grundherrlichen und statthalterlichenund neuen Vogtei-Rechten auch fortan „Rectoren". Gerade im Anschluss anden Ausgleich von 1156 stellte Bertold seinen Titel fest, um wenigstens seiner-seits das leidige Hin und Her zwischen dem „Herzog von Burgund" und dem
1088 Kahewini gesta Friderici SA. 133.
1088 Jaffe I 579 f. Ich beziehe das compositis in Burgundia magnifice nostris nego-tiis so: compositis . » . negotiis in Burgundia. Friedrich ging nicht etwa selber, wozu auchdie Zeit kaum gereicht hätte, schon nach Burgund, wie Prutz I 102 u. Giesebrecht V 99,freilich mit einer gewissen verdeckten Unsicherheit, glauben angeben zu müssen. Einesolche Fahrt müsste (in erzählenden Quellen und Urkunden) mehr Spuren hinterlassenhaben, als jene paar "Worte des Kaisers selbst, die sich, wie gesagt, auch ohne eine Burgunder-fahrt verstehen lassen.
1090 (Ottonis SBlasiani) Cont. chron. Ott. Fris. SA. 445 advocatia trium episcopatuumcum investitura regalium, übrigens in späterem Zusammenhang und in der Zeitbestimmungnicht richtig, auch mit ungenauem duces de Zaringin. — Otto von Freising selbst g. Fr.SA. 124 giebt die Entschädigung etwas anders gewendet (und unrichtig): tres civitatesinter Jurum et montem Jovis, Losannam, Gebennam et N. Der Kaiser selbst betrachtete,wie aus seiner unten zu behandelnden Urk. St. 3968 hervorgeht, Bertold's Befugniss in denBisthümern als Reichsvicariat. Reese, insbes. S. 33, gelangt nicht dazu, Reichsvogtei(Reichsvicariat) und Bisthumsvogtei zu unterscheiden.