Strassburger Hoftag. 293
die Bischöfe von Worms, Würzburg, Lüttich, Münster, Havelberg, Branden-burg, Toul, Metz und Ortlieb von Basel, dann von Aebten Fridelo vonReichenau, Herzog Konrad's Schützling, der jetzt in der That die Bestätigungund Anerkennung des Königs erhielt, und die von Selz, Einsiedeln, Ffäffersund den von Stablo, den gewandten und fast ständig in des Königs Umgebungweilenden Wibald; von weltlichen Fürsten des Königs Bruder Herzog Friedrichund Herzog Matthäus von Oberlothringen, den Sohn des vor kurzem im KlosterStürzelbronn verstorbenen Herzogs Simon, den Markgrafen Hermann vonBaden, die Grafen Albert von Löwenstein, Friedrich von Pfirt des ZähringersSchwager, und seinen Bruder Bainald Grafen von Bar, auch die Grafen Ber-told von Nimburg und die von Sulz, Tübingen und Frankenburg. Kuno vonKöndringen, der ebenfalls als Zeuge einer der zu Strassburg ausgestelltenUrkunden vorkommt, war wohl mit Herzog Konrad gekommen, Erlewin undDietrich von Nimburg wohl mit dem Grafen Bertold 892 .
Herzog Konrad wird in allen erhaltenen Urkunden, die die königlicheCanzlei auf dem Strassburger Tage ausgefertigt hat — die datirten nennenden 28. Mai — als Zeuge geführt. Aber höchst bemerkenswerth ist es, dassdie Canzlei den Titel des „Herzogs von Burgund", den sie Konrad zu Bam-berg vergönnt hatte, aber der in der That ein zu grosses Hinwegsetzen überdas Bestehende bedeutete, jetzt wieder vermeidet: sie macht entweder garkeinen Zusatz oder spricht in alter Weise vom „Herzog von Zähringen" odergar noch „von Kärnthen" 893 .
Dass man, wenn man nicht „von Burgund" sagen konnte, den Titel„von Zähringen" brauchte, ist ganz verständlich, aber wie kam man jetztnoch wieder auf Kärnthen, und wie kam es, dass selbst ein Chronist dieserZeit das letztere noch für den Titel der zähringischen Herzöge herbeizog 894 ?Es bieten sich für die Erklärung zwei Möglichkeiten dar, von denen die erste,hier zunächst folgende doch als die ernsthaftere erscheint: man hatte wiedereinmal staatsrechtliche Bedenken gegen den ganzen Titel, konnte aber deneinst in der ersten Zeit Lotar's betretenen Ausweg nicht wohl mehr ein-
692 St. 3391. presente .... eomitibus quoque Bertulfo nostri (im Sinne der Empfänger,die hier in der Kaiserurkunde mitarbeiten) cenobii advocato, sieben andere Namen, dann:Erlewino de Nuenburch, Theoderico de eodem Castro u. s-. w. Das hat viele Irrthümer ver-anlasst. Es handelt sich hier um die Gluniacenserzelle St. Peter und Paul, später St. Ulrichund den oben S. 147 f. erwähnten Tausch, nicht um das Kloster St. Peter, wie noch Bern-hardi S. 87 meint. Daher ist auch der „Graf Bertold" der bekannte Vogt der cluniacensi-schen Stiftung, eben der Nimburger, und nicht Herzog Konrad's Sohn, der spätere Ber-told IV (die Deutung rührt von Chr. Er. Stalin H 292). Damit kommen eine ganze Anzahlüber diesen gemachter Folgerungen („Graf, Vogt von St. Peter u. a.) fortan in Wegfall.
808 Einfach dux haben St. 3386, *3388, 3389, 3390, 3391, dux Geringe 3392, duxCarinthiae 3387.
804 Vgl. oben Anm. 393 u. 731.