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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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276
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276 1127.

Der Ausdruck Rector ist nun an sich durchaus nicht ungewöhnlich, erwird sowohl in Verbindung mit dem Grafenamte gebraucht 837 , als auch für denKönig in den Wahlformeln mit angewendet, wobei dann in ihm ein Theil derköniglichen Befugnisse liegt 838 . Er bewegte sich also zwischen den weitestenGrenzen und war noch von keinem besonderen weltlichen Amte bisher ein-seitig mit Beschlag belegt worden. Wir können ihn durchRegent" unsnäher und durchStatthalter" am ehesten in's Deutsche bringen. Wie gesagt,es war zunächst ein aber ein sehr geschickt gewählter Verlegenheits-titel, und während der ersten 25 Jahre der zähringischen Befugniss in Burgundist er eigentlich immer gerne vermieden und nur, wenn man nicht darum-hin konnte, angewendet worden 839 .

Für die Amtsgewalt, die der Rector als solcher, also abgesehen vonseiner Grundherrlichkeit in den vormaligen Besitzungen Wilhelm's IV hatte,würde man eine Stelle des Ligurinus, welche davon spricht, dass das burgundi-sche Amt Konrad nomine fisci, also in Vertretung der Krone auszuüben über-tragen worden sei, nicht ohne weiteres herbeiziehen dürfen, da sie an sich eherdie Auffassung zur Zeit Friedrich's 1 wiedergeben möchte 840 (die nun freilichkeine abweichende gewesen zu sein braucht), wenn nicht aus anderen Quellendieselbe Auffassung hervorginge. In der mehrfach erwähnten Urkunde Lotar'sfür Interlaken nämlich wird der Rector von Burgund geradezu als Vertreter desKönigs in dem von diesem übernommenen Schirm des Klosters bezeichnet 841 .

887 rector pagi von Karl dem Dicken als Breisgaugraf gebraucht Wartmann, ÜB. derAbtei St. Gallen, II 169; vgl. ferner für provinciarum rectores, dux vel eomes vel quilibetrector und comes, rector, iudex provinciae die Belege bei Waitz, D. Vfgesch. VII 4 Anm. 2.Uebrigens kommt schon 1043 der Titel Robertus dux et rector inferioris Burgundiae vor,vgl. Hüffer S. 16 Anm. 3, ohne dass darin jedoch ein Anknüpfungspunct für die spätereTitelwahl zu sehen sein wird.

888 Wipo SA. 14 zu 1024. Bertoldi Ann. S. 292 zu 1077.

889 Auch für Otto Fris. g. Fr. kommt der Rectortitel nicht in Betracht. Konradselbst betonte den Herzogstitel und der Freisinger Bischof bemerkt SA. 21 dazu etwasironisch, dass man das Herzogthum eben in der Grafschaft Wilhelm's IV suchen müsse.SA. 124 giebt auch er der lässigeren allgemeinen Auffassung etwas nach: die Grundlagedes üblichen Herzogstitels der Zähringer sei ihre Stellung in Burgund. Im Siegel hatKonrad vielleicht auch den Rectortitel mit geführt, vgl. die im Anhang folgende Be-sprechung der zähringischen Siegel.

840 Ligurinus L. V v. 290 ff. Die Stelle ist mit ein Beweis dafür, dass der Dichterdes Ligurinus kein später Uebersetzer der Gesta war, da er in diesen den sehr be-merkenswerthen Ausdruck nomine fisci nicht fand. UebrigenB könnte der Ausdruck ansich auch nur besagenals Lehn". Vgl. Waitz Vfgesch. VI 97f. Dem widersprichtaber hier alles andere.

841 St. 3287. Der König übernimmt tuicionis mundiburdium , und wenn derVogt des Klosters, der mit dem Königsbann investirt wird, dieses verletzt, so hat derRector yon Burgund mit den Mönchen Sorge zu tragen, dass es der Vogt in 40Tagen büsst.