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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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271
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Das Grafenhaus in Hochburgund. 271

von Macon. Aus unbekannter Zeit liegt ferner von ihm eine Urkunde vor,die zu Salins (Franche-Comte, Dep. du Jura) ausgestellt ist und die StadtMacon streift 807 . Noch sein Sohn wird mit seinem Haupttitel Graf von Vienneund daneben Herr von Salins genannt 808 . Aber schon zu Wilhelm's IH Zeitlag der Schwerpunct der Besitzungen dieser Linie im ostjuranischen Burgund.Hier sprach man deutsch, und er selber führte den Beinamen Allemannus 809 .In der Urkunde von 1107 fügt er zu der Bestätigung der Schenkungen seinerVorfahren an Cluny sein Erbgut zu Beimund im Lausanner Bisthum (beiNidau am Bieler See) unddie nahe Insel, die man die Grafeninsel nennt",d. h. die Petersinsel im See hinzu. Auch sind unter den Zeugen dabei Ost-juraner 810 . (Solche waren insbesondere die Herren von Glane aus demÜchtländischen, von denen Peter unter jenen Zeugen vorkommt; dieser hatmit seinem Bruder "Wilhelm das Schicksal des 1127 ermordeten Grafen Wil-helm IV getheilt und sein Sohn, der auch Wilhelm hiess, ist dann der Stifterdes Klosters Altenryff oder Hauterive, das weiterhin öfter begegnen wird,geworden 811 . Weiter geht die ostjuranische Stellung dieser Linie aus demNebentitel des Grafen von Solothurn hervor, den Wilhelm IV führt und wo-mit höchst wahrscheinlich sein Grafenamt im Bargengau bezeichnet wird 812 ;auch daraus, dass der Ort, an dem der Graf und zwar von seinen eigenenLeuten ermordet wurde, das im Ostjuranischen, an der grossen Strasse vonLausanne nach Basel gelegene Päterlingen (Payerne) ist. Unter den ost-juranischen Besitzungen befanden sich die der früheren Grafen von Oltingen,die durch Regine, die Tochter des letzten Oltingers, an Rainald II, ihrenGemahl, und somit an Wilhelm IH und IV, ihren Sohn und Enkel gekommenwaren 813 . Ein Versehen aber ist es wohl, wenn Wilhelm IV auch noch alsGraf von Sitten genannt wird 814 .

dass der Aussteller nur Wilhelm III sein kann. Wilhelmus Burgundionum comes et Mathis-censium.

807 F. r. Bern. I 360 f.

808 In der erwähnten Grabschrift der von Glane F. r. Bern. I 398 f. cum illustri viroGuillelmo eomite Viennensi qui etiam fuit comes Solodorensis et dominus Sulinensis.

809 In der schon erwähnten, auf seinen Namen ausgestellten undatirten Urkunde(Notitia) F. r. Bern. I 360 f. Ich möchte nicht der älteren Deutung folgen, dass er im deut-schen Sprachgebiet erzogen sei.

810 F. r. Bern. I 359 f.

811 Vgl. die Grabschrift F. r. Bern. I 398f.

812 ibid., vgl. Anm. 808. Dazu Gisi 1. c.

818 W. Gisi, Comitatus Burgundiae in der Schweiz, Anz. f. Schweiz. Gesch. N.F.XVII, 1886, S. 73 ff. beseitigt die auf einem Missverständniss beruhenden Bedenken"Wurstemberger's gegen das Festhalten an obiger verwandtschaftlicher Beziehung.

814 Anselm Gemblac. 380 comitem Sedunensium (und danach Ann. Fossenses MGSS.IV 30). Kalimann, der übrigens Anselm mit dem längst gestorbenen Siegbert von Gem-bloux verwechselt, bezweifelt S. 92 Anm. 6 diese Angabe und wohl mit Recht, obwohl die