268 1125—1127.
Herzogs gekannt, aber es wäre vorschnell zu behaupten, dass sein Fortbleibendamit zusammenhing; man wird auch daran zu denken haben, dass ihngegenüber einer grossen Reichsversammlung das Eigenartige seiner staats-rechtlichen Stellung bedrücken mochte.
Der erwählte König zog nach Regensburg, wo er den unvermeidlichenKampf gegen die Staufer schon vorbereitete. Danach zog er durch Schwabenbis Strassburg. Hier war dann Konrad bei ihm; er erscheint in zwei Ur-kunden Lotar's. Aber sie nennen ihn beide nur „Konrad, den Sohn desHerzogs Bertold" und stellen ihn sogar in der Reihenfolge hinter den Pfalz-grafen Gottfried, was die Canzlei Heinrich's V bis zuletzt nicht gethan hatte.Der Einfluss, der sich gegen die dauernde Vererbung des zähringischen Her-zogstitels wandte und in Heinrich's V letzten Urkunden noch bemäntelt wor-den war, trat in denen des Sachsen ohne Schonung hervor. Darum aberauch kann er nicht etwa von Friedrich von Schwaben ausgegangen sein,sondern wird wahrscheinlich ganz unpolitisch aufzufassen und bei derCanzlei selber zu suchen sein.
Die Urkunden selbst waren für Konrad günstig, die eine 796 wahrte demKloster St. Blasien gegenüber dem Baseler Bisthum und dessen bisher undauch fernerhin nicht aufgegebenen Ansprüchen bestätigend das vor einemJahre von Heinrich V empfangene Recht der freien "Wahl des Vogtes, durchdie es der Zähringer geworden war; die andere 707 bestätigte demselbenKloster den Besitz des Klosters Ochsenhausen und der Zellen zu Berau,Weitenau, Bürglen und Wislikofen.
Neben Konrad von Zähringen waren zu Strassburg bei dem Königeanwesend: die Kirchenfürsten von Mainz, Speyer, Constanz und Metz, dieAebte der schwäbischen Klöster Reichenau, St. Gallen, Murbach undSt. Blasien, sowie der von Fulda, der Herzog Simon von Oberlothringen, desKönigs Halbbruder, dann Pfalzgraf Gottfried und Markgraf Hermann vonBaden, beide schon des vorigen Herrschers häufige Begleiter, weiter dieGrafen von Lützelburg, Mousson und Werd. Ein damals abgehaltenes Ge-richt dieser Fürsten verurtheilte Friedrich von Staufen als Verschwörergegen den König. Also mitten in Schwaben sammelte Lotar die Kämpfergegen den Herzog und verpflichtete sie durch ihren eigenen Spruch. Am
788 St. 3232. Für die Regelung dieser Sache durch Lotar, der sich dem vonHeinrich's V Hofgericht gegebenen Entscheid anschloss, suchten der König selbst, derMainzer Erzbischof, der Bischof von Speyer und Herzog Heinrich von Baiern die Be-stätigung des Papstes nach, die am 28. März 1126 auch erfolgte, vgl. Trouillat I 251—255.Ich kann die vier Briefe an den Papst nicht mit Bernhardi, Jahrbücher Lotar's, S. 62Anm. als St. Blasische Stilübungen ansehen; alle von Bernhardi beigebrachten Puncte er-klären sich — ganz abgesehen von der wirklich erfolgten Bestätigung Honorius' II — vielnatürlicher, als durch die Annahme der Unechtheit.
767 St. 3231.