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ausgestellte Urkunde gab darüber eine ausführliche Verbriefung 79 °, in derauch die Antwort nicht fehlte, die der Baseler Bischof zu Neuhausen gegebenhatte. — „Konrad, den Sohn des Herzogs Bertold" so nennt die Canzlei hierden Zähringer! Und auch in der Zeugenreihe dieser Urkunde, wo gemässder Sitte für jeden Aufgeführten nur ein Titel gewählt ist, aber es ganz gutangegangen wäre, ihn nunmehr anders zu bezeichnen, ist nur von „Konrad,dem Vogt jener Kirche" die Bede, so dass er also in der Urkunde überhauptnicht als Herzog vorkommt, übrigens ohne dass ihm damals sein gewohnterBlatz in der Zeugenliste zwischen Herzog Friedrich und Pfalzgraf Gottfriedschon verkümmert worden wäre. In der zweiten an demselben Tage fürSt.Blasien ausgestelltenKaiserurkunde, die diesem die Schenkung von Schluch-see und anderen Gütern bestätigt 791 und nur die wichtigsten Zeugen aus derListe der ersteren Urkunde herausgreift, werden zu Vertretern der weltlichensogar nur Friedrich und Gottfried gewählt und Konrad verschwindet unterden „übrigen Fürsten", obgleich ein Vorfahre von ihm in der Urkunde selbereine Bolle spielt. Freilich erscheint er dann in der ebenfalls am 8. Januar1125 ausgestellten Bestätigungsurkunde 792 des Kaisers für das neugegründeteKloster Lützel bei Basel wieder als „der Zähringerherzog Konrad", aber indiesem Falle fehlte eben die Möglichkeit, sich, wie in jenem, hinter einenNebentitel zu bergen. Jedenfalls durften schon diese ersten Anzeichen hiernicht unbeachtet bleiben, denn es wird späterhin noch deutlicher werden, dassder Herzogtitel des Zähringers, vielleicht nur um desto mehr, als Konradder Krone soeben auf andere Weise zu Dank verpflichtet worden war, Gefahrlief, nicht mehr gleichmässig und rückhaltlos, zum mindesten bei den Gewaltender Königscanzlei nicht, anerkannt zu werden. Und darin darf gewiss einenunmehr eintretende "Wirkung der engen Verhältnisse erblickt werden, ausdenen sich das zähringische Haus unter Bertold HI nicht emporzuheben ver-mocht hatte.
Manchen älteren Bekannten sah Herzog Konrad in diesen StrassburgerTagen wieder. Die Urkunden nennen als dort anwesend den Erzbischof An-serich von Besangon, die Bischöfe von Lausanne, Genf 793 , Constanz, Metz,Speyer, Strassburg, Basel, die Aebte von St. Gallen (Manegold), Murbach,
790 St. 3204. Der wohl absichtlich nicht in ganz klaren Ausdrücken gehaltene Satzder Urk. über die Erhebung deB Vogtes ist möglichst getreu wiedergegeben.
791 St 3205. Praescntes autem fuerunt .... Anserinus Bisuntinus archiepiscopus,Uodalricus Constantiensis episcopus cum ceteris episcopis, dux quoque Fridericus et Oode-fridus comes Palatinus aliique principes qui interfuerunt , dum aliud Privilegium Eusteno
dbbati ...... porreximus. — Der Inhalt der Urk. ist schon in Anm. 421 besprochen
worden.
798 St. 3206. Gonradus dux Zäringin.
793 Hubertus Genuensis ep. im Abdruck von St. 3203 (bei Gerbert III 55) ist natür-lich Humbert von Genf.