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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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260 1122. 1123.

Klosters war, war gestorben (wie es scheint, am 13. December 1121) und zuseinem Nachfolger von einem Theil der Mönche aus ihrer Mitte heraus einMitglied des Edelgeschlechts 774 von Twiel, Namens Heinrich gewählt. Siepräsentirten ihn dem Kaiser als Electus und baten um seine Investitur mitdem königlichen Scepter, die Heinrich an dem Gewählten auch vollzog. Dieausdrückliche Hervorhebung der Scepterinvestitur durch die Quelle 775 be-weist, dass die kaiserliche Bestätigung dieses neuen Abtes erst erledigt wurde,nachdem das Concordat von Worms die bisherigen Streitfragen entschiedenund insbesondere für die Uebertragung der Regalien den erwähnten Modusfestgesetzt hatte. Aber wie gesagt, die Wahl dieses Heinrich von Twielwar nur durch einen Theil der Mönche geschehen; nach einiger Zeit ermanntesich die Widerparthei zu Gegenmassregeln, setzte im Einverständniss mitHerzog Konrad von Zähringen und nach dessen Rath heimlich einen Tag zurErhebung eines neuen Abtes an, lud zu diesem den Herzog in das Klosterund verzichtete sogar auf ihr eigenes Wahlrecht zu Gunsten seiner freienErnennung eines Abtes. Wir würden in dieser Sache noch klarer sehen, wennüber jenes Geschlecht von Twiel Genaueres bekannt und über ihre Rechtean der berühmten Burg mehr als die Möglichkeit einer Vermuthurig zu er-reichen wäre. Immerhin drängt sich aus dem ganzen Zusammenhange dieAnnahme auf, Herzog Konrad, der hier mit so grossem Eifer in Action trat,nachdem einmal jenes Geschlecht von Twiel in eine gewisse Verwicklung ge-rathen war, habe, indem er der gegnerischen Parthei im Kloster zum Siegeverhalf, auf dieser Grundlage eine Bestimmung des in jeder Beziehung soungünstigen Friedens von 1098 rückgängig machen zu können gehofft. Nurdas würde es auch erklärlich machen, dass er das Bedenken hintenansetztegegen einen von Heinrich V schon investirten Abt vorzugehen. Davon ab-gesehen, mag, da Konrad Ende 1122 überhaupt erst Herzog wurde, bei seinemEingreifen schon einige Zeit seit der Wahl des Twielers vergangen gewesensein; das könnte dann schliessen lassen, dass die Gegenparthei einer gewissenAufmunterung bedurfte. Wie sehr auf jeden Fall Konrad die ganze Sachlage

Meyer's von Knonau zu dem Texte, unter Berücksichtigung von E. Bernheim, Zur Ge-schichte des Wormser Concordates, Gott. 1878, S. 32, 38 ff. u. 65.

m 1135 stehen Eberhard und sein Bruder Adalbero von Tvielo unter freien Herren,QzSchwGesch. III 1, 113; im Jahre 1152 Eberhard von Twiela unter nöbiles viri SchöpflinV 94. Dem gegenüber ist die Vermuthung:wahrscheinlich Ministerialen" in der Ober-amtsbeschreibung von Tuttlingen S. 563 nicht gut zu halten, abgesehen davon, was schonM. v. Kn. bemerkt, dass St. Gallen kaum einen nicht edelfrei geborenen zum Abt geduldethaben würde. So ist das wahrscheinlichste: der Twiel war seit den Kämpfen Ber-told's IE nicht wieder zähringisch geworden und St. Gallen hatte mit ihm dasjenige Ge-schlecht belehnt, das bei dem Aufkommen der Familiennamen sich den seinigen nachihm gab.

776 regäli sceptro sublimari petierunt.