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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
Seite
257
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Konrad Herzog. 257

setzen ist, weil am 26. December 1122 schon Konrad als Vertreter des zäh-ringischen Hauses und als Herzog auftritt. Nämlich in einer Sache des zäh-ringischen Klosters St. Peter 765 .

Ein herzoglicher Dienstmann Namens Rüdinger hatte sich in der letztenKrankheit von den Seinen nach St. Peter bringen lassen, wo er sein Seelen-heil in der Angst des Todes suchend Mönch geworden war und all sein Gutim Dorfe Schwandorf (OA. Nagold) nebst einem Theil seiner beweglichenHabe dem Kloster geschenkt hatte. Aber als er nun ein paar Tage nach An-legung des Mönchsgewandes gestorben war, machten die Erben Schwierig-keiten; ein Theil zwar wollte das Vermächtniss anerkennen, der andere jedochkam mit Sätzen des weltlichen Rechtes: der Testator sei schon zu nahe demTode gewesen, er könne seine Rechtsnachfolger nicht völlig enterben, er habedie Uebertragung seines Besitzes auch nicht ohne Erlaubniss seines Herrn,des Herzogs, machen dürfen. In dem letzteren Puncte freilich irrten die An-fechter des Testamentes, denn die fragliche Erlaubniss war für Schenkungenan St. Peter den zähringischen Ministerialen ein für alle Male gegeben worden. So nahm nun Herzog Konrad den Streitfall auf und brachte ihn an demgenannten Tage, am 26. December 1122 auf der Burg Baden an der Oos 7li0 ,die ja auch für die Erben des Schwandorfers bequem gelegen war, zur Ent-scheidung. Sie lautete: St. Peter solle diesmal die Erbschaft herausgeben 7G7 .Um aber auch den Abt mit den Seinen, die erschienen waren, nicht unzufriedenvon dannen gehen zu lassen, schenkte er ihnen gleichzeitig zum Ersatz zweiMansen im Bezirk Sulz und erneuerte für die Zukunft die erwähnte ständigeErlaubniss für Schenkungen seiner Ministerialen an St. Peter, und zwar fortabselbst für Fälle, da der Geber dem Tode nahe und sterbend sei und für jeg-lichen Umfang der Schenkung.

766 Schannat Vindem. coli. I 161 aus dem Copb. 725 S. 119 im Karlsr. Archiv. Dasduces in z. 18 des Abdrucks ist, wenn es Sinn geben soll, in heredes zu verbessern. Indem Oopb. ist der Urk. eine Bemerkung in Schrift des 16./17. Jahrhunderts vorausgeschickt:Integri ms. codicis membranacei qui ölim ad hanc 0. S. B. abbatiam pertinuit, tristes haesunt reliquiae, quae et ipsae periissent, nisi casu superveniens eas ex ignorantis manibusredemissem: condueunt plurimum ad pleniorem fundationis notitiam, quae splendidam suamoriginem debet Bcrtholdo Zaringie duci et coniugi suae Agneti ad annum MXCIII. (Freundl.Mitthlg. v. Dr. A. Krieger in Karlsruhe.)

768 Chr. Fr. Stalin II 321, Schreiber, Geschichte der Stadt Freiburg, I 43 und dieübrigen beziehen das in Castro . . . Badin auf das allerdings damals zähringische und auchso geheissene Badenweiler. Dagegen spricht aber das, was der Text weiter zu bringen hat.In dem: in Castro quod vulgari lingua Badin nuneupant steckt möglicherweise ein ge-wisser Eindruck, den der alte Römerort doch noch auf die anwesenden St. Petriner ge-macht hatte.

767 Die St. Petriner drücken sich über den etwas peinlichen Bescheid aus: quodhaeredes praefati viri iure propinquitatis deberent exequi haereditatem sibi debitam. Dabeian blosse Pflichttheile zu denken, verbietet das völlige Fehlen Schwandorfs im PSP.

Heyck. 17