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Scheidung dieser Begriffe mit Recht betont worden, dass Wochenmärkte undnicht die Jahrmärkte es sind, die das Aufblühen ihrer Sitze veranlassen. DieseBemerkung wird auch durch die Entstehungsgeschichte Freiburgs bestätigt,denn der Markt, aus welchem die Stadt emporgewachsen ist, sollte von An-fang an kein nur in grösseren Pausen wiederkehrender, sondern ein bei kleinenTerminen gewissermassen ständiger sein. Das geht schon daraus hervor, dassder Stifter der Stadt den Handelsleuten vor allen Dingen feste Wohn- undGeschäftsstätten zur Verfügung stellte.
Natürlich darf man sich nur möglichst wenig an den heute bei ganzanderen Formen des Handelsverkehrs völlig veränderten Begriff eines Wochen-marktes anlehnen. Es handelte sich darum, für ein grosses und bedeutendesGebiet einen Mittelpunct zu schaffen, an welchem der Absatz der Früchtedes ländlichen Fleisses mit Einschluss der Viehzucht sich begegnen könne mitdem Einkauf der durch den Handel aus der Ferne mitgeführten und baldauch an dem Marktort selbst hervorgebrachten gewerblichen Erzeugnisse,danach auch sonstiger fremder Waaren, überhaupt für einen Austausch imweitesten Sinne 7G0 .
Ganz vortrefflich war der Ort gewählt: er bildete den natürlichen Ver-einigungspunet am Rande der weitesten Ausladung, die die rechtsrheinischeEbene überhaupt hat und beherrschte die fruchtbaren Gegenden vom Kaiser-stuhl und vom Strome herüber um so mehr, als er den wichtigsten breis-gauischen Schwarzwaldthälern gleich geschickt gelegen war und zu dem Wegüber das Gebirge den Schlüssel bildete. Für die Zähringer selbst kam nochdas als besonders günstig in Betracht, dass ihre Stammburg und ebenso ihrHauskloster St. Peter benachbart lagen und dass es eben zähringische Ge-biete waren, die durch den grossen Verkehrsweg vom Breisgau an Freiburgvorbei durch das Dreisamthal und die Wagensteig nach der Baar mit einanderverbunden wurden.
Es war im Jahre 1120, als Konrad [ich übersetze einfach die ältestenTheile seiner Urkunde] von überall her durch seinen Aufruf Handelsleute ver-sammelte und nach besonderer Vereinbarung mit ihnen daran ging den Markt-ort nunmehr thatsächlich einzurichten. Er Hess vermessen und theilte jedemder auf die Vereinbarung eingegangenen Handelsleute an der Marktstätteein Grundstück von 100 Fuss Länge und 50 Fuss Breite mit der Bestimmungzu, dass die von ihnen darauf zu errichtenden Gebäude den Inhabern zuEigentumsrecht zustehen sollten, jedoch von jedem Grundstück ein jähr-
760 Man wolle sich ein Bild verschaffen durch den Zolltarif im sog. FreiburgerStadtrotel bei Schreiber, ÜB. d. Stadt Freiburg i. B., 1828, I S. 5ff. Die Zoll-bestimmungen selbst haben sich, wie natürlich ist, (bis dahin) im Laufe der Zeit seit 1120verändert, sehr wenig aber, wie man dem Tarif ansieht, die umzusetzenden Producte undWaaren.