Gründung von Freiburg i. B. 253
Orte, wo Konrad seine Stadt gründete, in den Zeiten vor 1120 aussah 758 .Auf der ganzen Strecke vom Schönberg über Adelhausen und Wiehre undweiter über Herdern und Zähringen bis Gundelfiugen hin dehnte sich derMooswald ganz nahe an den Fuss der Berge heran. Die aus dem Gebirgeaustretende Dreisam durchfloss in vielfach verästeltem, oft wechselndem Laufeden tiefen und schwarzen, moorigen Waldboden, der erst in einiger Entfernungvon ihrem rechten Ufer, und zwar am westlichen Fusse des späteren Schloss-bergs in leichter Hebung von Süden her anstieg und hier einen trockncren ge-räumigen und ebenen Platz bildete. Zum mindesten dieser gehörte zu demEigenthum 759 Konrad's, der ihn nun zur Stätte der beabsichtigten Stadt-gründung ganz ohne Anknüpfung, lediglich wegen seiner geeigneten Lage be-stimmte.
Konrad gründete aber seine Stadt, indem er eine Stätte des Markt-verkehrs schuf. Es ist nun neuerdings unter erstmaliger nachdrücklicher Unter-
758 Urk. K. Heinrich's II von 1008, St. 1059, die dem Hoehstift Basel den "Wildbannverleiht „per Mas Silvas lins terminis ae finibus succinctas: a villa Togingun (Thiengen)usque ad vülam Ofhusen (Uffhausen) et adAdelcnhusun (Adelhausen) et indc Worin (Wiehre),inde rcro usque ad Ilardcren (Herdern) et inde ad Zaringen (Zähringen) et inde ad Gondal-vingen [so möchte ich lesen statt Gondäliungen ; gemeint ist Gundelfingen] et indc ad Wer-stetten (Vörstetten) et de illoloco ad Thiernwndingnn (abg. Ort) inde vero adüuthin (Reuthe)ac postca ad Beseingen (nach Bötzingen hinüber) et inde per ascensum Treisame fluminis(das alte Dreisambett aufwärts) usque ad locum uhi Bamelaha fluvius intrat in Trcisama etinde per ascensum Bamelahae usque ad prcscriptam vülam Togingun" (zurück; das Ge-wässer ist als „Landwasser" dort noch vorhanden, aber den Namen Bamlach vermochteich bisher nicht mehr zu finden). Hier interessirt insbesondere, dass im Jahre 1008 zwischenAdelhausen-Wiehre und Herdern keine Wohnstätte war, an die die Grenzbeschreibungdes Mooswaldes hätte anknüpfen können. Allerdings ist es seit älterer Zeit bis in dieallerjüngste üblich, Freiburg lieber aus einer schon vorhanden gewesenen dürftigen Bauern-ansiedlung, mit oder ohne eine Burg (auch Jagdhaus) auf dem vorderen Ausläufer des Ross-kopfs, dem unteren „Schlossberg", entstehen oder erweitert werden anstatt neu gegründetwerden zu lassen. Aber ausser ihrer Zähigkeit im Vererben hat diese Aufstellung nichtsaufzuweisen. Es fehlt erstens jeder geschichtliche Anhalt, dass nach 1008, wo also dieGegend sicher unbebaut war, eine weitere Bauernansiedlung zwischen Adelhausen, Wiehreund Herdern noch hineingedrängt worden sei; zweitens könnte eine solche nicht wohl„Freiburg" geheissen haben und wenn sie einen anderen Namen trug, so ist es sehr be-fremdlich, dass in der Gründungsurkunde der Stadt nicht dieser, wie es z.B. bei Allensbachund Radolfzell und sonstigen Orten geschah, kurzweg zur Bezeichnung des gewählten Platzesanstatt einer unbestimmten Umschreibung sollte verwandt worden sein, wenn man es imübrigen auch erklärlich finden will, dass dieser uns ganz verschollene Name verändertwurde und die Stadt einen ganz neuen Namen erhielt. — Das in loco proprii iuris kannalso nimmermehr heissen: „an einem Ansiedlungsorte, der zu meinem Grundrechtstand."
759 Nach der Urk. Konrad's. lieber diese, und die anderen Quellen vgl. die Aus-führungen „Gründer und Gründungsjahr von Preiburg i. B.", die die Einzelheiten desfolgenden Textes zu begründen unternehmen.