Bertold's III Titel. 231
Umgebung gekommen und schon dadurch selbständiger geworden, als es unterBertold II gewesen war. Es vereinigte nun diese Schenkungen zu einem ab-gerundeten Gebiet und fertigte eine nochmalige Aufzeichnung darüber an, dieeinen Grenzbeschrieb enthält, etwas schnellweg jedoch alles auf Bertold undKonrad und den Act vom 27. December 1111 zurückführt und daher selbernoch wieder für den, der diese Notitia scrupidose, wie sie sagt, betrachtenkönnte, in ihrem Schluss den Sachverhalt wenigstens theilweise klarstellt.
Falls über die Vogtei von St. Peter am 27. Deoember 1111 noch nichtentschieden gewesen sein sollte, so ist sie doch nahe darauf an Bertold IIIals den berufenen Erben seines Vaters gekommen 711 . Aber nun drängt sichdie Frage heran: erbte er ohne weiteres auch seines Vaters herzoglichenTitel, konnte diesen Bertold II überhaupt dem Sohne hinterlassen? Es scheint,dass man im zähringischen Hause selbst zuerst schwankte, ob der verstorbeneHerzog den Titel nur in Folge seiner Wahl zum Herzog von Schwaben geführtoder ob er sich im eigentlichen Sinne zu einem Herzog von Zähringen ge-wandelt habe und somit diesen Bang rechtmässig vererben könne. Als Ber-told III und Konrad am 27. December 1111 ihre vorhin besprochene Schen-kung an St. Peter machten, trugen die Mönche, denen schon aus jm-istischerVorsicht gewiss nichts ferner lag, als die Stellung ihrer Wohlthäter herabzu-mindern, sie als domnus Berhtoldiis el frat er eins Counradus, filii bonememorie Berhtoldi du eis in ihre darüber gemachte Aufzeichnung ein undauch bei der etwas jüngeren Schenkung, die ihnen Bertold allein machte, warer ihnen nur „supramemorati ducis filius, domnus Berhtoldiis, advocatusnostei M1Vi . Als aber später im Kloster die oben erwähnte neue Gesammt-notitia über den Ervverb der umliegenden Wälder und Rodungen gemachtwurde, die mit dem Grenzbeschrieb, und als die Mönche im Jahre 1] 13 überneue Schenkungen urkundliche Berichte niederschrieben, da bezeichneten sieBertold III als Herzog und liessen das einfache Herr seinem Bruder. Obdiese Titelangelegenheit inzwischen zu irgend welchen Anfragen oder Ver-handlungen Bertold's bei demKaiser und etwa auch demHerzog vonSchwabengeführt oder ob er einfach einige Zeit nach dem Tode des Vaters den her-zoglichen Titel wieder aufgenommen hatte, ist nicht ersichtlich - , jedenfalls
711 advocatus noster RSP. 140; bei der gemeinsamen Schenkung der Brüder vom27. Dec. 1111 ist er (S. 139) noch nicht so genannt.
712 S. 139 f. u. S. 140 des RSP. In ersterer Urkunde kommen zwar die Ritter dedomo ducis vor, aber dieser dux ist Bertold II. Nur so ist es auch möglich, den letzterenein paar Zeilen später (vgl. das Citat im Text) als supramemoratus zu bezeichnen. — Alsdux bezeichnet ist Bertold III zuerst S. 141, 154 u. 157. — Dass die Not. fund. S. GeorgiiZs. IX 207 schon zum 11. Sept. 1111 Bertold III als dux bezeichnet, beweist nicht viel,da diese Quelle die von ihr benützten Einzelbestandtheile sehr überarbeitet, währendgerade der RSP. den ursprünglichen Wortlaut der verschiedenartigen alten Aufzeichnungengiebt und diese nur zusammenstellt.