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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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210 1106. 1107.

brachten Einige dem Papste, dass unser Volk den Beschluss, der irgendwelchekirchliche Investitur aus Laienhänden anzunehmen verbietet, nicht leichtertrage und dass auch der eifrige Sinn des jungen Königs sich dem Jochedes Herrn noch nicht in allen Stücken gefügig erzeige". Eine solche Stimmungscheint schon über der Synode gelegen zu haben. Dazu kam vielleicht, wennwir zunächst aus der einen Verhandlung über den Augsburger Bischof schonden Schluss ziehen dürfen: dass eine gewisse verhüllte Rivalität zwischenGebhard von Constanz und Richard von Albano aufgekommen war, die sichja genugsam durch ihr früheres Nebeneinander auf dem Mainzer Reichstageals päpstliche Legaten der Eine Cardinal und der Höhere im Range, derAndere deutscher Kirchenfürst und weit verdienter um Heinrich V und dessenErhebung erklären würde. Gebhard gerade war es, der durch Herbei-führung des Beschlusses, der Papst solle den Bischof Hermann in Augsburgselbst richten, die Reise des Papstes nach Deutschland noch mehr zu sicherngesucht hatte. Nun kam Paschalis nicht. Und bald darauf hätte, wie wirsehen werden, der Papst den zähringischen Bischof beinahe vom Amte ge-hoben. Derjenige aber, der, wie Ekkehard berichtet, dem Papste ungünstigeEindrücke über die Gesinnung der Deutschen und den jungen König hinter-brachte, konnte Niemand so gut sein, wie der gerade aus Deutschland zurück-gekehrte Cardinallegat und ihm in erster Linie mochte daran liegen, demBischof Gebhard keine erneute Gelegenheit zu persönlichem Verkehr mitdem Papste durch dessen Reise nach Deutschland entstehen zu lassen.

So oft erklärt mit grösserem Recht ein kleiner persönlicher, als einwichtiger sachlicher Grundnicht die grossen Streitfragen des geschichtlichenLebens, aber die politischen Verstimmungen. Ich möchte darum lieberdahingestellt sein lassen, ob wirklich dem Constanzer Bischof schon auf demConcil von Guastalla die Ueberzeugung gekommen sei, dass der König, demer sich angeschlossen hatte, das Investiturrecht nicht entbehren könne.

Der König fuhr fort, das Investiturrecht zu vielen Malen zu üben. Alser an die Stelle des abgesetzten Halberstädter Bischofs jenen Reinhard er-hoben hatte, der mit in der Gesandtschaft nach Guastalla gewesen war und denalso Gebhard schon kannte, richtete Ruthard von Mainz an Gebhard dieetwas befehlende Aufforderunganstatt aller entschuldigenden Absagen" zum30. März 1107 zu der Weihe Reinhard's an dem erzbischöflichen Sitze zu er-scheinen 674 . Wir wissen schon aus Otto's von Bamberg Brief an den Papst,dass Ruthard über den Mangel willig assistirender Bischöfe bei der Vornahmevon Weihen zu klagen hatte und gehen schwerlich fehl, wenn wir annehmen, dassgerade Gebhard, der Legat und Vertreter des Papstes in deutschen Landen

071 ftlartene et Durand Vet. script. coli. 1 S. 607 ff. Dort auch die weiteren Schreiben.Zu dem Datum im Briefe Reiuhard's vgl. die Emendation Henking's S. 97.