Die deutsche Gesandtschaft an Paschalis. 207
vor allem sollten sie Paschalis' eigenes Koramen nach Deutschland zur Hei-lung der kirchlichen Schäden erwirken. Otto von Bamberg, der nachmalsso berühmte Apostel der Pommern, damals — seit 1103 — erst designirterBischof 607 , aus schwäbischem Rittergeschlecht entsprossen, hatte bis zumUnterliegen Heinrich's IV auf dessen Seite gestanden; er schrieb in dieserZeit (wie es scheint, von dem Mainzer Tage aus, kurz ehe die Gesandtennach Rom ernannt wurden) über seine Wandlung an den Papst: „Weil end-lich, da Gott sich erbarmt und das Schiff seiner Kirche lenkt, nach demSturmgewölk der Irrungen das Licht heller Wahrheit wieder der abendlän-dischen Kirche leuchtet, wünsche ich vor allem und über alles, dass deineHeiligkeit wisse: in allem habe ich, wie sich gebührte, deinem Legaten, demConstanzer Bischof gehorcht und habe mit höchster Devotion alles, was ermir offenbart hat, zum Theil ausgeführt und will es zum anderen Theile aus-führen, wenn mir das Leben gegeben wird". Dann bittet er inständigst umseine Weihe, die er von Ruthard nicht erlangen könne, weil es diesem dafür— was er mit vorsichtigen Worten behauptet — an geeigneter geistlicherBeihilfe fehle ; wenn der Papst befehle, dass Otto nach Rom komme, werdeer trotz seiner zur Zeit hart mitgenommenen Mittel kommen. Nun ward fürden strebsamen Mann dazu bestens Rath durch seine Wahl in die Gesandtschaftan den Papst. Aber ein Element des Zurückhaltens in der Gesandtschaftgegenüber den Forderungen Roms, wie gemeint worden ist, konnte dernicht sein, der so mehr als unterwürfig oder bloss innig demüthig schrieb,wie das der weitere Wortlaut des Briefes an Paschalis erweist 068 . Dagegenist mit Recht darauf hingewiesen worden, dass in Rom unumgänglich dieFrage der Investitur zur Sprache kommen musste, welche auch von KönigHeinrich V. bisher durchaus ausgeübt, aber von Paschalis erst in einem Briefean Ruthard vom 11. November 1105 in Anschluss an Gregor's VII Investi-turverbot von 1075 als die Wurzel alles Streites zwischen Kirche und König-thum bezeichnet worden war. Dass Gebhard von Constanz, obwohl Legatdes Papstes, jetzt als Bevollmächtigter der Mainzer Reichsversammlung mit zuPaschabs reisen sollte, kann zunächst nicht so sehr Wunder nehmen: es handeltesich durchaus um eine Verständigung in gleichen Zielen und eben nicht —gerade das wird durch Gebhard's Beigabe bewiesen — um eine diplomatischeAction der zu Mainz versammelten Fürsten bei dem und nötigenfalls gegenden Papst. Immerhin aber konnte in der Annahme der Wahl durch Gebhard
Burgund selbst keiner der so entschieden kaiserlichen Bischöfe für die Theilnahme zu habengewesen wäre.
667 Ekkeh. Uraug. 233. Sein Brief bei Jaffe V 239 f. (vgl. auch 247 f. und in Herbord'sVita Ottonis MGSS. XII 829 f.
eo8 Yg]_ j a ffe V 240. Die erwähnte Meinung liegt in den Ausführungen Henking'sS. 89. — Zu dem folgenden Satz vgl. das Nähere bei "ETenking 87ff.