204 1105.
Synode in Gegenwart des von Paschalis für den Kronstreit im Reiche ge-sandten Legaten Richard, Cardinalbischofs von Albano und vieler Aebte,Kleriker und Laien einen Landfrieden, der bis zur künftigen Pfingsten inKraft sein sollte und für dessen Hut kirchliche Belohnungen, für dessenBruch aber die Strafe der Communionverweigerung in Aussicht gestelltwurden.
Mit Richard von Albano zusammen wird Gebhard dann bald danachzum Könige nach Mainz gezogen sein. Möglicherweise ging er den Rheinhinab, da aus dem Jahre 1105 die "Weihe der Klosterkirche des hl. Augustinuszu Marbach durch Gebhard berichtet wird 658 , die bei Gelegenheit dieser Reisegeschehen sein könnte.
Auch Herzog Bertold II zog dem nach Mainz berufenen Reichstagezu, der die wichtigsten Beschlüsse über das Reich bringen musste. Uebrigenswar der Landesherzog von Schwaben, Friedrich I von Staufen, im Sommer1105 (vor dem 21. Juli) gestorben und sein älterer Sohn Friedrich H ihmnachgefolgt, ohne dass irgend welche Störungen dabei geschehen oder ver-sucht worden wären. Auch der Staufer zog jetzt nach der rheinischen Erz-bischofsstadt.
Ob Herzog Bertold von Zähringen schon damals im Herzen denüeber-gang zu Heinrich V vollzogen hatte, wissen wir nicht; war es geschehen, sokönnte es nicht verwundern. Der Anschluss an Heinrich V bedeutete fürBertold die innerliche Aussöhnung mit dem Papste und mit seinem eigenenBruder Gebhard, d. h. mit der ganzen eigenen Vergangenheit; der Kaiserwar ihm auch nach dem Ausgleich von 1098 persönlich nicht näher gerücktund die Bedingungen, unter welchen Bertold Frieden gemacht hatte, ver-pflichteten nicht zu Dankbarkeit. Falls Bertold den politischen Vortheil derZukunft abwog — diesen konnte ihm nur der im Erfolg stehende junge Königund der diesen anscheinend überragende Gebhard bringen.
Zweiundfünfzig deutsche Fürsten waren dem Rufe König Heinrich's Vnach Mainz gefolgt, von bemerkenswerthen Persönlichkeiten fehlte nur derHerzog Magnus von Sachsen, dessen Lebenstage eben damals rasch zu Endesich neigten. Mancher war gekommen, der bisher noch dem Kaiser treu an-hing; denn Alle erwarteten ja von der Versammlung die gerechte Entscheidungdes Streites, dem ausser dem weltlichen Inhalt zugleich in erster Linie einkirchlicher Anstrich gegeben worden war. Die schlecht bemäntelte Gefangen-nahme des Kaisers, den man in Mainz gemäss Heinrich's IV eigener Absichtzu treffen vorausgesetzt hatte, war eine Kunde, die man erst bei der Ankunftauf dem Reichstage erhalten konnte. Nicht nur der Vater, sondern auch dieFürsten waren durch Heinrich V überlistet worden. — Manche freilich mochten
65B Ann. Marbac. MGSS. XVII 158.