Verjagung Gebhard's. 197
Es mochte wohl so empfunden werden, als ob mit dem eifrigen aposto-lischen Vicar zu Constanz die letzte bedeutende Persönlichkeit, die zu derüberall im Reiche zu Tage tretenden Versöhnlichkeit und Friedensfreudenicht passte, beseitigt sei; Niemand dachte daran, die Heiligenberger aufGrund des soeben verkündeten Reichsfriedens verantwortlich zu machen.Man hat gemeint, gerade in diesem Jahre, Anf. 1103 oder bald danach, seiauch die nicht datirte schwäbische Landfriedenseinigung abgeschlossen worden,welche Herzog Friedrich von Schwaben ausser mit den Bischöfen von Augs-burg und Eichstädt mit schwäbischen und fränkischen Grossen auf ein Jahreingegangen ist 615 . Dafür spricht allerdings mancherlei, und wenn es auffallenkönnte, dass der neueingeführte Bischof Arnold von Constanz nicht hinzu-gezogen wurde, so lässt sich dagegen wieder sagen, dass es nur begreiflichist, wenn man, zumal durch eine Frie dens einigung, für seine eroberte Stel-lung keine Gewähr leisten wollte. Arnold seinerseits begnügte sich nicht mitder Einnahme der Stadt und des Sitzes zu Constanz, er ging auch an die Er-oberung der Diöcese und wandte sich mit Sengen und Brennen gegen Schaff-hausen 616 . Da griff Paschalis ein, der ja zugleich in Bischof Gebhard seinentreuesten Anhänger und sein bestes Werkzeug zu schützen hatte. Im Februar1104 6il ergingen aus der päpstlichen Canzlei drei Schreiben über die Con-stanzer Vorgänge. Das erste, vom 2. Februar, richtete sich im Allgemeinenan die Herzöge und Fürsten und alle Getreuen der Kirche in Baiern undSchwaben und beklagte die Vertreibung und Bedrängniss Gebhard's und dieähnliche des Bischofs Ulrich von Passau, sowie die Anschläge des ConstanzerEindringlings Arnold gegen Schaff hausen, der nebst seineu Gönnern, demKaiserHeinrich selbst und Heinrich von Heiligenberg als gebannt erklärt wurde.Die zwei weiteren Briefe vom 10. Februar bezeichneten ihre Adressaten ge-nauer und waren daher mehr geeignet Gebhard wirkliche Hilfe zu verschaffen:der erste, an das Kloster Hirsau und die sonstigen katholischen Aebtc undMönche in Schwaben gerichtet, mahnte zum muthigen Ausharren und wies
646 Sie steht MGLL. II 61. Für die Zeit gleich nach dem Mainzer Reichsfriedensprechen sich Chr. Fr. Stalin II 35f., Giesebrecht 1184, P. Fr. Stalin I 254 aus. Vgl. auchdie kurzen Worte Waitz', Vfg. VI 437 f. Danach wäre es einfach die Eidabnahme für denReichsfrieden durch Friedrich im Bezirk seines Herzogthums und Frankens gewesen. Dasist sehr einleuchtend. — Henking 73 Anm. 2 ist für „eine spätere Zeit" als 1103.
646 Vgl. das erste der sogleich zu nennenden Schreiben und die Vita des hl. Eber-hard III von Nellenburg b. Mone Quellens. I S. 98.
647 J.-L. 5970 (gedr. QzSchwGesch. in 1, S. 69, Pflugk-Harttung Acta Pont. INr. 87), 5972 u. 5973 (letztere beiden gedr. b. Neugart Cod. AI. II 40 u. 41 f.), alle drei ohneJahr. Die beiden letzteren werden von Neugart und Henking S. 69 zu 1103 gesetzt, vonGiesebrecht S. 1185 zu „wohl erst" 1104. DieLöwenfeld'scheDatirung, diealle drei Schreibenzu 1104 nimmt, hat bei zusammenfassender Betrachtung durchaus die meiste innere "Wahr-scheinlichkeit für sich.