Bertold in„Zwist mit Kl. Allerheiligen. 195
Hecht, das in Bertold's Vorhaben liege. Daraufhin gab dieser endlich nachund erklärte vor einer grossen Versammlung von schwäbischen Edlen zuSchaffhausen, auf der das Kloster vor Bischof Gebhard seine Klage erhob,sein Unrecht, legte seine rechte Hand in die des Bischofs und versprach anEidesstatt, den von seinem Vater vollzogenen Tausch nie mehr anfechten undverletzen zu wollen. "Was Bertold im Einzelnen zu dem Vorgehen, dem erhier entsagte, gereizt haben mag, lässt sich nach dem vermuthen, was später-hin zu sagen sein wird, als einige Jahre nach seinem Tode sein heranwachsenderSohn Konrad das Vorgehen gegen Kloster Allerheiligen in stürmischer Weiseerneuert.
Der Tag, an dem Bertold II sich zu jenem Verzicht bestimmen liess,war der 14. März 1102; von den damals mit ihm und Gebhard zu Schaff-hausen anwesenden und in der Urkunde mit aufgeführten 32 schwäbischenHerren verdienen wegen etwas mehr hervortretender Beziehungen ihrerFamilien zu dem zähringischen Hause ein wenig Aufmerksamkeit nur derGraf Bertold von Märstetten, Diethelm von Toggenburg, die BrüderpaareUlrich und Adelgoz von Mammern, Konrad und Rudolf von Hachberg, Ber-told und Rudolf von Gurtweil, und etwa noch Adalbert von Kaltenbachund Adelgoz von Böttstein.
Gebhard ist damals noch einige Zeit in Schaffhausen geblieben, fallsman nicht annehmen will, dass er nach kurzer Zeit das Kloster abermals be-sucht habe oder dort durchgereist sei. Am 6. April 1102 nämlich vollzogdaselbst vor der Kirche des Klosters der Vater des derzeitigen Abtes, Eber-hard von Metzingen, eine Schenkung, der Gebhard beiwohnte. Sein BruderBertold war, wenn nach der Zeugenreihe zu schliessen ist, inzwischen ab-gereist, dagegen waren noch eine Anzahl der Zeugen von Bertold's Verzichtam 14. März bis in den April zurückgeblieben oder allenfalls auch aufs neueerschienen 639 ,
Bemerkenswerth ist es, dass in einer die staufische Stiftung Lorch be-treffenden Urkunde Priedrich's des „Herzogs von Schwaben und Franken"vom 3. Mai 1102 in einer Aufzählung damals im Amte befindlicher schwäbi-scher und fränkischer Bischöfe, nämlich der von Augsburg, Constanz,Speyer und Würzburg als der rechtmässige Constanzer Bischof nicht etwader Heiligenberger Arnold, sondern Gebhard namhaft gemacht ist 04 ". Wennman darin etwas anderes als die mehr oder minder bedachte Leistung einesSchreibers zu erblicken hat (und das scheint so, weil auch auf Hirsau undZwiefalten in freundlicher und ehrender Weise Rücksicht genommen wird),so liegt darin ein Anzeichen der versöhnlichen Stimmung des Herzogs Friedrichund der Seinen gegen den noch abseits stehenden zähringischen Bischof.
688 QzSchwGeseh. III 1, 67 f.010 WUB. 1334 f.
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