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Geschichte der Herzöge von Zähringen
Entstehung
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179
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Constanzer Synode. 179

Nun an den Anfang des Jahres 1094 zurück. Am 5. März verlor derältere Weif seine Gattin, -welche der Tod von langem Siechthum erlöste 588 .Sie, die flandrische Judith, war es, welche dem Weif, als sie nach der Ver-stossung der Tochter Otto von Nordheim's seine zweite Gemahlin geworden,seine Söhne Weif V und Heinrich den Schwarzen gehören hatte. IhremLeichenbegängniss in der Weingartner Familiengruft gab die AnwesenheitBischof Gebhard's eine höhere Feier, zu der auch Weif durch reicheSchenkungen an das Familienstift und dessen Lossprechung und Uebergabean die unmittelbare Schutzgewalt des Stuhles Petri — ganz in der Art deszähringischen St. Peter — beitrug.

In der grossen Woche vor Ostern (dieses fiel 1094 auf den 9. Apr.)hielt der Bischof von Coustanz in seiner Stadt eine grosse Synode 589 , der diebeiden Herzöge, die übrigen Fürsten Alamanniens und „zahllose" Aebte —darunter der Schaff hausener — und Kleriker beiwohnten. Er hielt also, wieauch die Verhandlungen zeigen, diese Synode als Diöcesan, nicht als Bevoll-mächtigter des Papstes. Die Verhandlung der Angelegenheit Tuto's aufdieser Versammlung ward schon in ihrem Zusammenhange (S. 163) erwähnt.In der Hauptsache bewegten sich die Beschlüsse auf kirchlichem Gebiet: manging gegen die simonistischen und wider den Cölibat frevelnden Priester vorund bedrohte die Besucher der von ihnen geleiteten Amtshandlungen, legteferner das Frühjahrsfasten bestimmt auf die erste Woche der Quadragesimaund das Junifasten in die Pfingstwoche und setzte sowohl für Ostern als fürPfingsten drei Festtage an, während bisher die Oonstanzer Diöcese denalten Brauch bewahrt hatte, den auch noch einzelne andere Diöcesen fest-hielten, Ostern eine Woche lang und Pfingsten nur einen Tag zu feiern.Bernold fugt hinzu, zu dieser Massregel habe Gebhard die kanonische Be-fugniss sowohl als Diöcesan, wie auch kraft päpstlicher Vollmacht gehabt,„denn er war der Legat des apostolischen Stuhles überall im ganzen deutschenLande." Wahrscheinlich erhielt der Chronist durch die Unzufriedenheit, diedie Verkündigung dieser vorbildgebenden Anordnung erregte, Anlass zu dieserBemerkung; auch die Augsburger Jahrbücherpolemisiren gegen die Beschluss-fassung der Synode. Dann gelangte eigentümlicher Weise noch eine andereAngelegenheit vor diese geistliche Versammlung. Im Jahre 1089 hatte Kaiser

die von Bertold bestraften Aasener Unfreie gewesen seien. Aber da lässt sieh ja eine Ver-einigung finden.

588 Bernold 457 f. Er hat — und danach Henking und Ladewig — den 4. März alsTodestag, während der Eintrag des Necrol. Weingartense (MG. Necrol. I 224) gewissrichtiger den 5. März ansetzt. Die Schenkungen ausführlicher an beiden genannten Orten.Ladewig Reg. 570 hat irrthümlich: „Judith, die Tochter Herzog Welfs".

580 Bernold 458. Const. Reg. 571 zieht in Folge eines Leseversehens auch die StelleNot. fund. S.Georgi S. 201 irrthümlich heran und schreibt Weif IV statt V. Henkingschreibt irrthümlich (S. 52) „In der Osterwoche".

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