102 1072.
Nicht nur die Eichelspitze, die östliche Mittelkuppe des Kaiserstuhlshat Hesso mit dem Peterskirchlein gekrönt und auch den Ostahhang desTunibergs 339 durch die Nicolauscapelle geziert, auch am Südcap der ganzenErhebung, wo sich der Tuniberg in steiler Klippenformation aus dem Rhein-thal erhebt, einst als ein Wogenbrecher in die vorhistorischen Fluthen hinein-ragend, auch hier bei dem Dorfe Rimsingen 340 baute Hesso eine Capelle.Wie Wahrzeichen des weitreichenden Besitzes ihres Stifters standen dieseGotteshäuser auf den vorgestreckten Hügeln da und voll Stolz wählte Hessozum Vollstrecker seiner weiteren Bestimmungen den Grafen des Gaues, denHerzogssohn Hermann. Im rechten gebotenen Ding auf der Malstatt Perol-tesholt tradirte er in seinem Stand als tiobilis lioino in die Hand „Hermann'sdes Markgrafen der Mark Verona" all sein Eigengut, seine Liegenschaftenund seine Hörigen zu Hartheim, auf dass es der Markgraf mit unbekleideterHand 341 an die Rimsinger Capelle zum Unterhalt der dorthin zu berufendenKleriker vergebe. Als dies nach Herkommen erledigt war, begehrte Hessoweiter im Ding, dass der Markgraf das Gotteshaus mit allem nunmehrigenZubehör als eine den Aposteln Peter und Paul geweihte Capelle dem KlosterCluny zum Geschenk übergebe, und zwar so, dass dorthin jährlich als Zinsein Goldstück entrichtet werde.
Wann diese Handlung geschehen sei, lässt eine Urkunde Heinrich's IVmit grosser Wahrscheinlichkeit für das Jahr 1072 erkennen; denn in diesemJahre am 27. Juli zu Worms bestätigt der König die Schenkung und seineUrkunde giebt zugleich an, dass Mönche von Cluny für die Rimsinger Capelleberufen werden sollten Si2 und somit durch Hesso und durch Hermann's Mit-
Sie springt aus der subjectiven Form (ego Hesso) nach der Ausstattung der Nicolauscapellein die objective Form (dedü, bona ipsius Hessonis u. s. w.) über. So ist es denn auch durch-aus nicht auffallig, wenn sie die beiden Zähringer mit ihrem Amte, wie es zur Zeit der Be-urkundung, nicht der Anfaugshandlung 1052 war, nennt. Die genauen und richtigensonstigen Daten zum Anfangsactum 1052 (Indiction, Luna, Epacta, Feria u. s. w.) könnenuns nicht beirren; die las der kundige Schreiber aus dem Kalender ab, aber Bertold's undHermann's Amtsantritt eben nicht.
839 Wenn i cn nämlich die Capelle Hesso's auf das noch bestehende St. Nicolaus beiOpfingen beziehen darf, dessen Capelle erst am Ende des vorigen Jahrhunderts ein-gegangen ist.
340 Vgl. die Anm. 330 citirte Urkunde: que apud villam nomine Rimesingen incolle construeta habetur extra ambitum ville. Die noch als Apolloniencapelle bestehendeStiftung.
811 „libera manu" ; im Gegensatz zu manu vestita. Ueberhaupt ist die Urk. durchtreues Bewahren der Formalien ausgezeichnet.
342 St. 2757. Neuer Abdruck Recueil ... de Cluny 1. c. 558f. Das „ut monachi deCluniaco ad praefatam ecclesiam Bimesingun sitam trawmissi et collocati de rebus inibipertinentibus vivant" entspricht dem „Deo famulanies viverent ex possessionibus su-pradictis" der vorhergehenden Notitia über die Handlung von Peroltesholt und zeigt, dass